VPN Test Experte.
Ich bin seit mehr als 1996 Jahren in der IT/Telekom Industrie als Netzwerkspezialist tätig. Seit 1993 habe ich einen eigenen Internetzugang. Meine Erfahrungen beruhen auf verschiedenen Tätigkeiten im Umfeld der IT-Sicherheit und des Datenschutzes in gemischten Netzwerken. (Network Analyst, Security Specialist) wobei ich eigentlich studierter Mathematiker bin.
Ich engagiere mich privat für Aufklärung und den Schutz der Privatsphäre im Internet und bin selbst mittlerweile finanziell unabhängig, weshalb ich auch Zeit und Energie in die Aufklärung und mein persönliches Steckenpferd investiere.
Der Vorteil von VPN-Diensten ist nicht „Anonymität“, sondern die „Privatsphäre“ welche man damit bewahrt.
Wie zu Hause an den Fenstern, bei denen man die Vorhänge zuziehen kann, ist die Adresse des Wohnhauses jedoch öffentlich zugänglich. Der Unterschied ist, dass man neugierigen und auch fremden Blicken nicht mehr ausgesetzt ist. Dies hat nichts mit illegalen Handlungen zu tun, es ist ein Grundbedürfnis und Recht eines jeden Menschen, in seinem Privatleben selbst Kontrolle darüber zu haben, was Andere von einem erfahren dürfen.
Wie in meinem vorigen Beispiel, möchte ich Dich gerne auffordern zu überlegen, ob Du auch Kameras zu Hause zustimmen würdest, die Dich 24h bei all Deinen Aktivitäten beobachten? Stell Dir vor, ob dies nicht sofort Dein Verhalten verändern würde. Die „Vorratsdatenspeicherung“ soll genau das auch bewirken, sie zeichnen alle Deine Aktivitäten 24h und an 365 Tagen pro Jahr auf, egal wie persönlich diese sind. Im Gegensatz zu Deinen Facebookaktivitäten, hast Du aber keine Wahl ob Du diese Aktivitäten freigeben willst oder nicht!
Es ist mir ein Anliegen, dass wir aufhören uns zu rechtfertigen, wenn wir Privatsphäre auch im Internet haben möchten.
Liebe Grüße, Markus
Neue Cyberghost Version 7 CyberGhost ist seit vielen Jahren beliebt bei vielen Nutzern, insbesondere auch im deutschen Sprachraum. Seit heute wurde eine neue Softwareversion und auch Apps den Nutzern vorgestellt. Die neuen Anwendungen sind für Windows, Mac, Android, Linux und … Weiterlesen…
Die letzten Tage machen sich perfide Betrüger mit gestohlenen Passwortdaten von Webseiten daran, unsichere Nutzer zu erpressen. Die Erspressungsmethode sollte Dich aber nicht verunsichern, da es sich dabei nur um einen „Bluff“ handelt und keine Gefahr durch die Nichtbeachtung dieser … Weiterlesen…
Torrent Seiten vergleichen. Torrent suchen im Netz. „Torrents“ werden zum Teilen von Dateien einer Vielzahl an Nutzern über das Internet / Seiten verwendet. Dabei werden Dateien mit einem eindeutigen Hash-Wert versehen und anschließend auch durch Torrent-Programme mit anderen Nutzern teilbar … Weiterlesen…
Die Anpassungen wurden notwendig, da viele Investitionen in die Infrastruktur für die Nutzer weitere Vorteile und noch bessere Leistungen bieten werden. Einige der Preise wurden daher etwas nach oben korrigiert und sollen fortan für neue Kunden des Services gelten.
Bestehende Kunden behalten deren bestellte Tarife.
Bestehende NordVPN Kunden brauchen aber nichts zu befürchten, die bisherigen Preise gelten für die Nutzer der bestehenden Services weiterhin. Also wer vor kurzem daher ein Angebot von NordVPN in Anspruch genommen hat, der wird den Service auch weiterhin für den gewählten Betrag nutzen können.
NordVPN setzt auf noch mehr Qualität anstatt Dumping.
Die bisherigen Jahrespreise für den VPN-Service werden nicht mehr wiederkommen, der Service hatte die Preise systematisch gesenkt gehabt, um eine größere Masse an Kunden zu erhalten, nachdem dieses Ziel nun auch erreicht wurde und damit eine kritische Masse vorhanden ist, welche auch den weiteren Ausbau des Services finanzieren lässt, sollen mit Qualität anstatt Preisdumping weiter gewachsen werden. Für Leser welche mit dem bisherigen 3 Jahres Angebot von NordVPN geliebäugelt haben, gibt es dieses Angebot noch bis Ende August 2018. Dazu ist es notwendig den „Rabattcode“ zu verwenden (Dieser wird weiter unten im Artikel angeführt)
★ 6 Geräte gleichzeitig mit einem Benutzerkonto verwenden
★ Keine Datenbegrenzungen
★ Keine zeitlichen Begrenzungen
★ Keine Geschwindigkeitsdrosselung
Inkludierte Leistungen
NordVPN ermöglicht den Zugang zu mehr als 4000+ VPN-Servern in 75+ Staaten. Dazu gibt es kostenfreie Anwendungen für Windows, Mac OS, Android, Apple iOS und natürlich kann man den Service auch auf allen anderen Geräten verwenden. Zusätzlich sind Browser-Erweitewrungen für Google Chrome und Firefox verfügbar und ermöglichen eine einfache und schnelle Nutzung ohne notwendige Konfigurationen. NordVPN bietet dabei einen unlimitierten Zugang ohne Geschwindigkeitsdrosselung, unbegrenzte Datenmengen und ohne zeitliche Einschränkungen. Man kann einen NordVPN Benutzer auch auf bis zu 6 Geräten zur selben Zeit verwenden, was die Nutzung innerhalb der ganzen Familie ermöglicht. Sicherheitsfunktionen wie „KillSwitch, eigene DNS oder auch andere Massnahmen um den Service ununterbrochen und ohne Gefahren nutzen zu können sind natürlich selbstverständlich. Nähere Details haben wir aber in unserem NordVPN Testbericht auch beschrieben. Vergleichbare VPN-Services kosten häufig deutlich mehr.
Das 3 Jahres Angebot gilt nur noch bis Ende August 2018!
Die wichtigste Änderung ist aber, dass das derzeitige Angebot um NordVPN für 3 Jahre zum Preis von nur $99 beziehen zu können mit Ende August endet. Das bedeutet, dass man ab dem 1. September dieses Angebot nicht mehr nutzen kann (Ausnahme sind nur bestehende Kunden von NordVPN, welche dieses Angebot bereits nutzen). Wer sich daher für NordVPN auch länger binden möchte, der wird nun nur noch wenige Tage zur Verfügung haben um dieses Angebot mit dem durchaus bestechenden Preis bestellen kann.
Wer Netflix seit geraumer Zeit nutzt, dem wird bereits aufgefallen sein, dass der Service nach und nach teurer wird. Aber nicht in allen Ländern! Daher besteht die Möglichkeit ein normales Netflix Abo auch in einem anderen Land abzuschließen und natürlich … Weiterlesen…
Im Internet kursierten im vergangenen Jahr eine große Anzahl an Berichten, bei denen behauptet wurde in einem Fall in NewYork wurden Daten eines Nutzers von PureVPN an Behörden weitergegeben. Das wurde durch die Logfilespeicherung des Anbieters ermöglicht und beweist, dass der … Weiterlesen…
Ein deutsches Gericht sieht Geschäftsmodell der Usenet-Anbieter als „illegale Verwertung geschützter Inhalte“. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
UseNeXT und andere Usenet Betreiber stehen damit vor unsicheren Zeiten, wie auch deren Nutzer. Urheberrechtsvertreter beklagen seit langem, dass sich dadurch Inhalte auf illegale Weise verteilen lassen. Allerdings basiert das usenet auf einem der ersten Standards im Internet und kann daher nicht einfach so für unrechtmässig erklärt werden.
Viele Leser fragen sich nun aber, ob das Usenext Netzwerk daher in Kürze abgeschaltet werden muss?
Drohen Usenext Nutzern Abmahnungen?
Diese Frage beschäftigt viele, im folgenden Artikel gehen wir darauf auch näher ein, denn so einfach lässt sich das nicht beantworten. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Urheberrechte Vertreter die sich durch die Verwendung von Usenext beeinträchtigt fühlen, so ziemlich alles unternehmen werden um auch die Nutzer des Services für Schaden den sie haben haftbar machen zu können. Daher ist eine Verwendung von VPN Services in jedem Fall empfehlenswert, da damit der direkte Nachweis, welche IP Adresse, welche Dateien geladen haben über die „anonyme IP Adresse der VPN Server“ verhindert wird.
Abmahnungen drohen Usenext Benutzern auch deshalb, weil das wissentliche Laden von urheberrechtsgeschützten Inhalten/Dateien eine persönliche Haftung begründen kann.
Was ist das Usenet?
Usenet (Newsgroups) existiert beinahe seit dem Beginn des Internets.
Das Usenet (kurz für „Unix User Network“) ist eine der ältesten Anwendungen im Internet. Es ist ein weltweites Netzwerk, das einen eigenen Dienst des Internets anbietet.
Einige Zeit bevor die ersten Webseiten überhaupt zugänglich wurden, gab es diese bereits diese Form für den Austausch von Daten im Internet. Ältere Internetnutzer werden sich noch erinnern, dass „Outlook Express“ als Bestandteil bereits einen Newsreader implementiert hatte, mit welchem man ähnlich wie beim Zugriff auf geteilte E-Mail-Konten, Inhalte für andere Nutzer zur Verfügung stellen konnte oder diese eben auch selbst auf den eigenen PC laden konnte.
Outlook Express war einer der ersten Newsreader!
Damit existiert das „Usenet“ als solche Anwendung bereits länger „online“ als das öffentliche WWW mit seinen Webseiten.
6 Fakten über das UseNeXT / Usenet, die du wahrscheinlich nicht wusstest!
Der erste Fakt ist bereits oben erwähnt. Das Usenet gab es bereits vor dem World Wide Web. Es entstand bereits im Jahr 1979 in den Vereinigten Staaten an der University of Carolina und diente als Verbindung von zwei Unix-Rechner
Das Netzwerk bestand bis zum Ende der 90er Jahre nur aus Text. Erst ab dem Jahr 1997 kamen binäre Inhalte ins Spiel. Nach wie vor besteht es nur aus Text, doch die Binärdateien sind Codes, welche von Encoder übersetzt wurden. Personen, die die Dateien öffnen wollen, müssen den Text nur wieder zurück konvertieren. Mittlerweile hat sich die Technologie noch viel weiter entwickelt und der gesamte Ablauf passiert schon etwas einfacher, doch prinzipiell passiert es noch ähnlich.
Anfänglich wurde das Netzwerk für wissenschaftliche Zwecke entwickelt. Es wurde in einer Universität entwickelt, um Dateien und Nachrichten mit Kollegen auszutauschen. Später verbreitete es sich dann auf allen Universitäten. Ab 1993 veränderte sich dann alles, als AOL seinen Kunden den Zugang zum Netzwerk anbot. AOL bedeutet „America Online“ und war damals der Internetanbieter schlecht hin. Er bietet seinen Kunden auch eigene Inhalte an.
Trotz des angejahrten Aussehens von Usenet, ist es noch lange nicht veraltet! Das Netzwerk ist durchaus noch sicher, zuverlässig und es lässt sich in Dritte integrieren. Das Usenet bietet eine SSL-Verschlüsselung, ähnlich wie die von OpenVPN. Der Unterschied ist, dass man keine Verbindung herstellen muss oder eine App herunterladen, wie wir es von VPN-Anbietern kennen.
Im Usenet entstanden bereits viele Begriffe, der heutigen Webkultur! Bereits im Jahr 1982 gab es die ersten Smileys :-). Auch Begriffe, wie WTF, LOL und ROFL, wurden bereits in den frühen Jahren des Internets verwendet. Auch die NASA leistete ihren Beitrag und fügte ein FAQ hinzu. 1994 gab es dann auch schon den Spam, welcher von der Anwaltskanzlei Canter & Siegel eingeführt wurde.
Usenext- Deutsches Gericht sieht Geschäftsmodell als „illegale Verwertung geschützter Inhalte“
Das Usenet besteht aus Newsgroups.
Diese Newsgroups sind ungefähr vergleichbar mit klassischen Foren. Der Zugang ist für jeden möglich, genutzt wird ein Newsclient oder auch Newsreader genannt. (Outlook Express war einer der bekanntesten Newsreader damals)
Austauschen lassen sich nicht nur Informationen, sondern auch Dateien. Neben einer beachtlichen Wissenssammlung und Kommunikationsplattform war das Usenet somit auch der erste weltweit vernetzte Umschlagplatz für illegale Kopien digitaler Produkte.
Kommerzielle Anbieter bieten Zugang zu den Daten.
Einige Anbieter wie das giganews Netzwerk oder auch „usenext.nl“ versprachen einen komfortablen Zugriff auf die im Usenet gespeicherten Daten. Das auch völlig anonym und stets mit der besten möglichen Geschwindigkeit. Weshalb diese Plattformen und Services einige Jahre lang regelrechten Boom für das Herunterladen von Musik und Videos erlebt haben. Der Anbieter Usenext.nl wurde nun aber in Deutschland verklagt.
Hinweis:Giganews ist übrigens ein Service von Golgenfrog, der Firma die auch den Service: VyprVPN anbietet.
Usenext als Marke für viele bereits ein Synonym für das Usenet.
Usenext stellt den Kunden einen Zugang zum Usenet bereit, allerdings eingeteilt in kostenpflichtige Pakete mit unterschiedlich großem Datenvolumen. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Großbritannien, doch bietet auch Support auf Deutsch an. Es bietet eine Aufbewahrungszeit der Dateien von unglaublichen 2000 Tagen. Zudem hat man auch die Möglichkeit auf eine 30-Tägige-Testzeit, wo man den Dienst sehr gut mal ausprobieren kann.
Die deutsche GEMA, der Interessensverband der Musikindustrie, prozessiert seit Jahren gegen das Unternehmen. Nun gibt es ein weiteres Urteil. Das Landgericht Hamburg übt scharfe Kritik am Geschäftsmodell des Dienstes und macht für den Service Täterhaftung geltend. „Illegale Verwertung geschützter Inhalte“ Immer wieder hatte die Firma ins Treffen geführt, als reiner Bereitsteller des Zugangs nicht an Verstößen schuld zu sein.
Usenext Newsreader
„Das Gericht kam zur Ansicht, dass Usenext illegale Verwertung geschützter Inhalte betreibt.“
Argumentiert wird durch die Richter, dass etwa die bereitgestellte Software darauf ausgelegt sei, Medien wie Filme oder Musik gezielt finden zu können. Der Dienst soll nun Schadenersatz zahlen müssen, heißt es in einer Gema-Aussendung. Eine Summe wird nicht genannt, sie müsste wohl erst noch festgelegt werden, sofern das Urteil hält. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig. (Stand vom 2. Juli 2018)
Usenext verklagt? (Video)
Behörden gehen seit geraumer Zeit auch gegen Usenet-Nutzer vor
Die deutschen Behörden gehen schon länger gegen Urheberrechtsverletzungen im Usenet vor. Im vergangenen November, wurden in einer koordinierten Aktion Hausdurchsuchungen bei 26 Personen in Deutschland durchgeführt. Sie sollen Filme, Serien, Musik und andere geschützte Inhalte frei zugänglich gemacht haben. Reine Nutzer der Services, welche keine Dateien anderen zur verfügung stellten wurden bisher nicht belangt.
Die allermeisten usenext Nutzer verwenden aber einen VPN-Service wodurch es für die Rechtevertreter keine Möglichkeit gibt, deren Identitätsdaten zu erfassen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darum wurde nun der in SanMarion ansässige Betreiber von dem bekanntesten Usenet Service „Usenext“ in Deutschland belangt.
Das urteil ist wie gesagt noch nicht rechtskräftig und hätte nach Auffassung von Rechtsexperten auch für andere europäische Staaten keine Auswirkungen. Also würde der Dienst für Nutzer aus anderen Ländern weiterhin legal nutzbar sein.
Usenet oder Usenext Nutzer welche immer einen VPN-Service verwendet haben, sind vor einer Verfolgung, Abmahnungen und Schadensersatzforderungen geschützt, sofern diese einen VPN-Standort im Ausland verwendeten. Kostenfreie VPN-Services bieten dabei aber keinen Schutz. Mehr zum Thema „Abmahnungen und VPN-Services“ haben wir bereits mehrfach veröffentlicht.
Wie kann man sich schützen?
Usenext und alle anderen Usenet Server protokollieren beim Zugriff auf Dateien oder bereits bei der Abfrage der News in den Usenet Postfächern die IP Adressen der Nutzer. Daher schützen sich viele Nutzer damit dass diese VPN-Services verwenden um diese Services zu verwenden. IN der berechtigten Hoffnung, dass bei einer Beschlagnahmung eines Servers dadurch nicht die eigene IP-Adresse protokolliert gefunden wird.
Usenext selbst bietet so einen Service seinen Nutzern kostenpflichtig an „SpyOff“ wird von dem Betreiber direkt betrieben. Es sind aber meistens andere Services die dafür empfehlenswert sind, wie zum Beispiel NordVPN oder VyprVPN.
Identität schützen mit VPN Darstellung
Durch einen VPN Service werden die Daten eines Nutzers über einen VPN Server gesendet und empfangen. Der Nutzer selbst bleibt dabei hinter dem Service unsichtbar und seine eigene IP-Adresse ist damit nicht bekannt. Eine Ausforschung des Nutzers wird damit unmöglich gemacht.
Wie kann man Usenext kündigen?
Am besten kündigt man den Dienst direkt per E-Mail, damit man alles schriftlich und wiederabrufbar hat. Man kann natürlich auch per Telefon oder einem Kontaktformular kündigen. UseNeXT selbst zieht es vor, per Anruf zu kündigen. Die eigene Kundennummer sollte man auf jeden Fall bereit haben, denn diese wird bestimmt beim Prozess verlangt.
Die Kündigung läuft eigentlich immer problemlos ab und geschieht auch am Telefon in nur ein paar Minuten. Bis jetzt haben wir noch keine schlechten Rückmeldungen zu dem Thema erhalten.
Wenn es Probleme bei der Usenext Kündigung gibt:
Achte auf eine Nachvollziehbarkeit, indem Du die gesendeten E-Mails speicherst.
Drücke Dich klar und deutlich aus. Also schriebe ganz konkret was Dein Anliegen ist und sei hier immer direkt.
Sollte es Probleme geben, schreibe eine Aufforderung zur Handlung und bestehe auf eine Antwort.
Falls es unlösbar scheint, wende dich an eine lokale Verbraucherschutz Organisation.
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Einige Leser berichten uns über Probleme mit der VPN-Client Funktion, welches plötzlich nach einem Firmware-Update auftritt. Deshalb möchte ich hier einige Lösungsvorschläge zusammenstellen. Damit die VPN-Verbindung des Routers zu einem VPN-Service wieder klappt. Welche Ursache kann bei Deinem ASUS Router … Weiterlesen…
Immer wieder werden VPN-Services als „LifeTime“ Angebote präsentiert. Das bedeuten, man bezahlt einmal einen Betrag und kann dann den Service auf „Lebenszeit“ kostenfrei und ohne weitere Gebühren verwenden. Wie funktionieren LifeTime Angebote bei VPN-Services? Das fragen wir uns heute einmal. … Weiterlesen…