Bundesgerichtshof beurteilt Adblocker als nicht gesetzeswidrig

Kennst du das? Man will gemütlich die News des Tages lesen, aber permanent poppt nicht gerade spannende Werbung auf. Aber kein Problem, einfach Adblocker an und die Sache ist erledigt. Genau diese Art von „Werbeverhinderung“ stößt bei Online-Zeitungsmachern aber natürlich auf großen Widerstand. Das Medienunternehmen Axel Springer hat deswegen sogar gegen Adblocker-Anbieter Eyeo geklagt, ist aber jetzt gescheitert. Der Bundesgerichtshof erlaubt die Verwendung von Werbeblockern und sieht diese in seinem Urteil nicht als „rechtswidrige Geschäftspraxis“.

20 % weniger Umsatz durch Adblocker?

Verlage haben es heute schwer. Das Geschäft mit den Printmedien geht immer mehr zurück. Und bei Onlinemedien haben Leser die Möglichkeit, Werbung einfach zu blocken – diese Werbung ist aber die Einnahmequelle der Verlage. Genau das war auch der Knackpunkt der Klage von Axel Springer: Der Verlag sieht Werbung als unabdingbar, da die meisten User nicht bereit sind, für Online-Inhalte zu bezahlen. Springer-Anwalt Cornelis Lehment nannte dabei Zahlen, die wirklich nicht ohne sind: Bei den Branchenriesen bild.de und welt.de fallen durch Adblock Plus der beklagten Firma Eyeo angeblich sage und schreibe 20 % des Umsatzes weg. 15 Millionen Deutsche verwenden laut Lement den beliebten Adblocker. Eine ganze Menge also. Weltweit seien es gar 15 Millionen.

Google Chrome mit integriertem Werbeblocker

Ganz so schlimm sei die Lage für Axel Springer nicht, warf dagegen eine Anwältin der Gegenseite ein. Immerhin schaffe das Verlagshaus mit seinen digitalen Medien jedes Jahr eine Umsatzsteigerung im zweistelligen Prozentbereich. Ohne jetzt den genauen Umsatz von Springer zu wissen, ist das sicherlich nicht wenig. Und auch die Big Player schlafen nicht: Google Chrome hat in seiner neuesten Browser-Version gleich überhaupt einen eigenen Werbeblocker eingebaut, wie die Anwältin einwarf.

„Klägerin kann sich gegen Werbeblocker wehren“

Was aber hatte der Bundesgerichtshof zu der Klage zu sagen, die übrigens nicht die erste ihrer Art war. Es sind in der Vergangenheit bereits einige Verlage wegen Werbeblockern vor Gericht gezogen. Mit demselben Ergebnis: So wurden beispielsweise auch die Süddeutsche Zeitung, RTL Interactive sowie ProSieben Sat.1, Zeit Online und das Handelsblatt von den jeweiligen Gerichten abgewiesen. Im jetzigen Streitfall sprach der Senat von einer Abwägung der einzelnen Interessen: „Dabei hat eine ausschlaggebende Rolle gespielt, dass der Kläger in der Lage ist, sich gegen Werbeblocker zu wehren“, sagte der Vorsitzende Richter. Das heißt, die Medien könnten jene User, die Werbeblocker verwenden, sperren. Derartige „Adblocker-Blocker“ werden immer beliebter. Jedenfalls handle es sich bei diesem Service nicht um unlauteren Wettbewerb und auch nicht um eine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis von Eyeo. Denn du als User entscheidest, ob du einen Adblocker verwenden willst oder eben nicht. So sieht das auch das Gericht in seinem Urteil: „Der Einsatz des Programms liegt in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer.“

Bereits seit 2015 wieder und wieder vor Gericht

Eyeo und Axel Springer verbindet übrigens bereits eine längere „Freundschaft“. 2015 wurde das Medienimperium vom Landgericht Köln abgewiesen. Im neuerlichen Anlauf 2016 bekam es beim Oberlandesgericht zum Teil Recht, was das Whitelisting betrifft. Dieses sei laut Oberlandesgericht doch rechtswidrig, weil Unternehmen dafür bezahlen müssen, dass ihre Werbung durchkommt (wenn sie den Richtlinien für akzeptable Werbung von Eyeo entsprechen). Weil Axel Springer dieses teilweise gerichtliche Zugeständnis aber noch zu wenig war, ging es eben vor den BGH. Was dabei herausgekommen ist, haben wir dir ja gerade geschildert. Und damit steht Axel Springer wieder bei Null und hat auf ganzer Linie gegen Eyeo verloren.

Axel Springer: „Wir werden Verfassungsbeschwerde erheben“

Axel Springer hatte dazu Folgendes zu sagen: „Wir sehen im heutigen Urteil eine Verletzung der über Artikel 5 Grundgesetz geschützten Pressefreiheit, weil Werbeblocker die Integrität von Onlinemedien und deren Finanzierung gezielt zerstören. Programme wie AdblockPlus gefährden die Qualität und Vielfalt von Informationsangeboten und verletzen damit auch die Interessen der Allgemeinheit. Hier geht es um einen Eingriff in den Kern der freiheitlichen Medienordnung. Wir werden Verfassungsbeschwerde erheben“, so Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer.

Diese Geschichte ist also noch lange nicht ausgestanden. Wer dabei wohl letztendlich am längeren Ast sitzen wird?

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, afp, Reuters, ek


Erstellt am: 15. Mai 2018

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