Großer Schritt für Privatsphäre in den USA: Durchsuchungsbefehl für Handydaten laut Gerichtsurteil verpflichtend

Wie viel Privatsphäre sollten Kriminelle haben, bzw. mutmaßliche Kriminelle? In dieser Frage scheiden sich die Geister. Behörden sind natürlich der Meinung, dass Verbrechensbekämpfung vor Schutz der Privatsphäre geht. Unternehmen, die Daten verarbeiten bzw. Zugriff auf Daten etwaiger Krimineller haben, sehen das teilweise anders. Beispielsweise Apple, die sich seit Jahren aus Prinzip weigern, Ermittlungsbehörden wie dem FBI beim Knacken von iPhones Verdächtiger zu helfen. Ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Privatsphäre wurde nun auch in den USA erzielt: Das oberste US-Gericht entschied nämlich, dass Handydaten nur mit einem rechtskräftigen Durchsuchungsbefehl nachverfolgt werden dürfen.

Hausdurchsuchung betrifft auch Handydaten
Hausdurchsuchung betrifft auch Handydaten

Raubüberfälle per Handy-Bewegungsprofil nachgewiesen

Diesem Urteil des Supreme Courts liegt folgender Fall zu Grunde: Ein Mann hatte mehrere bewaffnete Raubüberfälle begangen und wurde deswegen zu 128 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwalt griff bei der Verhandlung aber auf Beweise zurück, welche die Anwälte des Angeklagten so nicht akzeptieren wollten. Die Gegenseite nutzte nämlich Standort-Daten des Handys des Beschuldigten, welche dessen Handyanbieter zur Verfügung gestellt hatte. Diese Daten zeigten, dass der Beklagte zum Zeitpunkt mehrerer der Überfälle in der Nähe des Tatorts war. Die Anwälte setzten sich zur Wehr, indem sie sich auf den vierten Zusatzartikel der Verfassung beriefen. Dieser Artikel schützt Bürger vor staatlichen Übergriffen. Und genau um einen solchen Übergriff handle es sich im besagten Fall. So die Anwälte.

Notfälle von Verpflichtung ausgenommen

Beinahe unglaublich, aber wahr: Das Gericht erkannte diesen Einwand an und fällte sein Urteil, das „Team Privatsphäre“ sehr erfreut. Im Alltag bedeutet das zukünftig, dass Bewegungen von Verdächtigen durch Handydaten nicht einfach angefordert und genutzt werden dürfen. Sondern es bedarf eines Durchsuchungsbefehls wie bei einer „echten“ Durchsuchung, um Zugang zu Bewegungsdaten zu bekommen und damit Profile zu erstellen. Es waren übrigens 5 der Geschworenen für dieses Urteil und 4 dagegen. Eine knappe Sache. Privatsphäre ist also für den Supreme Court oberstes Gebot für alle US-Bürger. Einzige Ausnahme, die der vorsitzende Richter John Roberts doch machte: Wenn es zu Notfällen kommt, gilt die Notwendigkeit eines Durchsuchungsbefehls nicht. Was genau ein solcher Notfall sein kann? Beispielsweise Kindesentführungen, Bombendrohungen oder Amokläufe. Gut so, finden wir. Denn dabei kann jede Minute zählen!

Quelle: Standard Online


Erstellt am: 28. Juni 2018

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