News: Deutsches Gericht stoppt Datensammlung von Facebook

Deutsches Gericht stoppt mit Eilverfahren die Datensammlung von Facebook

23. Juni 2020

Der deutsche Bundesgerichtshof gibt deutschem Bundeskartellamt recht: Facebook missbraucht seine marktbeherrschende Stellung

Facebook sammelt Daten zusammen, die der Nutzer bei Whatsapp, Instagram  und vielen anderen Webseiten hinterlässt.

Facebook muss Datensammlung einstellen!
Facebook muss Datensammlung einstellen!

Facebook muss die umfassende Sammlung von Daten seiner Nutzer derzeit stoppen. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Dienstag eine Verfügung zum Verbot des deutschen Bundeskartellamts. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so der BGH in seiner Eilentscheidung.

Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der Nutzung seiner Daten zustimmen. Gesammelt werden aber nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Dienste selbst anfallen. Das Facebook, Instragram, Whatsapp führt darüber hinaus Daten zusammen führt, die der Nutzer im Netzwerk und bei vielen anderen Diensten hinterlässt. (AZ: KVR 69/19)

Das Unternehmen muss eine Wahl lassen

Das Kartellamt hatte die Praxis bereits im Februar 2019 gestoppt. „Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen“, begründete der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, damals die Verbotsverfügung. Vielmehr müssten die Nutzer aktiv zustimmen, dass Facebook ihre Daten mit den Informationen auf anderen Seiten zusammenführt. Das Unternehmen müsse den Nutzern eine Wahlmöglichkeit lassen.

Das Verbot wurde bestätigt

Gegen diese Verbotsverfügung hatte Facebook Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt, über die in der Hauptsache noch nicht entschieden ist. Im August 2019 hob das OLG den sofortigen Vollzug des Verbots auf. Dagegen rief das Bundeskartellamt den BGH an und beantragte eine Eilentscheidung.

Die führte nun zur Bestätigung des Verbots. Facebook kann gegen das Kartellamt zwar weiter vor dem OLG klagen, muss sich aber zumindest so lange an das Verbot halten.


Was man selbst tun sollte!

1. Trackingblocker verwenden

Wir empfehlen gegen die Facebook Cookies die sich unter anderem auf fast 40% aller deutschen Webseiten verbergen einen Trackingblocker zu verwenden. Diese helfen, damit sich diese Facebook Cookies gar nicht erst im Browser geladen und gespeichert werden können.

2. Browsereinstellungen anpassen

Was ebenso hilft sind die Browser Einstellungen entsprechend restriktiv zu gestalten:

Firefox Cookies löschen
Firefox Cookies löschen

 

Firefox Cookie Einstellungen
Firefox Cookie Einstellungen

Last but not least: Mit einem guten VPN bist du in Sachen Privatsphäre und Datenschutz auf der sicheren Seite!

 
VPN PopUp BG 4
News: Deutsches Gericht stoppt Datensammlung von Facebook 1

NordVPN TOP Angebot

24 Monate NordVPN kann man jetzt nur um € 2,99/Monat + 3 Monate kostenlos verwenden!

00days
:
00hours
:
00minutes
:
00seconds

Erstellt am: 23. Juni 2020

Artikel aus der gleichen Kategorie:

 
Legal Disclaimer VPNTESTER

Schreibe einen Kommentar