Privacy-Shield-Abkommen: EU-Parlament fordert von den USA gravierende Verbesserungen für transatlantischen Datenaustausch

Momentan ist das EU-Parlament in voller Fahrt, was Datenschutz und Privatsphäre betrifft. Nicht nur die ungeliebten Uploadfilter wurden letzten Donnerstag gekickt, auch der Datentransfer mit den USA steht auf der Kippe – aufgrund großer Mängel, was den Schutz unserer Daten vor US-Behörden betrifft.

„Privacy-Shield“ klingt eigentlich ziemlich pompös. Aber das, was hinter dem gewaltigen Titel steckt, ist bei Weitem nicht so großartig. Dieses sogenannte Datenschutzschild ist ein Rechtsrahmen, der unsere Daten auf dem Weg in die USA bzw. dort schützen soll. Denn gerade in Amerika sind personenbezogene Daten ja nicht gerade wohl behütet, FBI & Co sichern sich nur zu gerne Zugriff auf möglichst viele Daten … Da kämen jene von rund 800 Millionen Menschen, die vom überseeischen Datenaustausch betroffen sind, gerade recht. Der Privacy Shield hat 2015 nach den Edward Snowden-Enthüllungen seinen Vorgänger „Safe Harbor“ abgelöst und stellt an sich schon eine Verbesserung dar. Aber keine ausreichende, wie das EU-Parlament jetzt befand.

US-Behörden haben Zugriff auf Daten: Schutz unserer Grundrechte nicht gegeben!

Im Mittelpunkt der Kritik steht, dass Behörden eben doch noch sehr umfassenden Zugriff auf die Daten von uns EU-Bürgern haben – unsere Grundrechte werden somit nicht ausreichend geachtet. So geschrieben in der Entschließung, welche das EU-Parlament letzten Donnerstag 303 zu 223 Stimmen verabschiedete. Bis zum 1. September wollen sie den USA noch die Chance geben, härtere Geschütze aufzufahren, um unsere Daten zu sichern. Ansonsten soll Schluss sein mit dem Datenaustausch. Das EU-Parlament verwies auf die jüngsten Datenskandale wie jenen rund um Facebook und Cambridge Analytica und die entsprechende Wichtigkeit einer besseren Datenschutz-Kontrolle. Und zwar in der Praxis, nicht nur in irgendwelchen verstaubten Regelwerken. US-Unternehmen, die derart lax mit Daten umgehen bzw. diese missbrauchen, sollen keinen Zugang zu Daten von Europäern erhalten. Ebenfalls ein Dorn im Auge sind dem EU-Parlament der CLOUD ACT, die Verlängerung des Foreign Intelligence Acts und die angeblich nicht neutrale und auch nicht effiziente Ombudsperson, welche für die Vermittlung verantwortlich zeichnen soll.

Wird aus der Empfehlung endlich eine echte Nachbesserung?

Das Ganze ist allerdings nur eine Empfehlung an die EU-Kommission. Halten muss sie sich nicht daran. Aber wir hoffen doch mal, dass sie sich von den durchwegs triftigen Einwänden des EU-Parlaments überzeugen lässt. Gerade wo doch die EU mit der DSGVO wirklich einen großen Schritt Richtung verbesserten Datenschutz gemacht hat. Da werden wir uns doch nicht von den USA mit deutlich weniger Schutz begnügen, oder? Das finden auch zahlreiche europäische Datenschützer, die schon länger Nachbesserungen des Privacy Shields fordern. Wenn sie es mit ihrer Kritik schon nicht geschafft haben, vielleicht findet nun durch die Entschließung des EU-Parlaments ein Umdenken statt.

Quelle: futurezone, netzpolitik.org


Erstellt am: 10. Juli 2018

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