EU-Parlament: Umstrittene Uploadfilter sollen für Online-Plattformen Pflicht werden

Die EU bastelt ja schon länger nicht nur an Datenschutzerweiterungen, sondern auch an strengeren Urheberrechtsschutzregeln. Bisher gab es in diesem Zusammenhang Vorschläge für die so genannten Uploadfilter und auch das Leistungsschutzrecht. Beide Maßnahmen wurden nun trotz vieler – sehr – kritischer Stimmen im EU-Parlament beschlossen. Wir erklären euch, was es mit den beiden Themen auf sich hat und warum Experten dem Ganzen skeptisch gegenüberstehen.

Urheber sollen besser geschützt werden

Am Mittwoch wurde der Gesetzesvorschlag, der das Urheberrecht aus 2016 erneuern soll, dem EU-Rechtsausschuss vorgelegt. Dieser stimmt nun auch für die umstrittenen Artikel 11 und 13, die Urheber im Internet besser schützen sollen. Artikel 13 besagt, dass Online-Plattformen, die „große Mengen“ von Nutzer generiertem Content beinhalten, zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen „effiziente und proportionale Maßnahmen ergreifen“ sollen. Damit sind die sogenannten Uploadfilter gemeint, welche automatisch alle von Usern hochgeladene Inhalte kontrollieren. Egal ob du Videos, Musik, Text oder Bilder einstellen willst, der Uploadfilter macht zuallererst den großen Check, ob du wohl keine Urheberrechte beeinträchtigst.

Warum werden Uploadfilter kritisiert?

Viele Internetexperten haben sich gegen dieses Gesetz gestellt. Mit wirklich guten Einwänden, wie wir finden: Uploadfilter kommen laut Fachmeinung einer Zensur oder überhaupt dem Ende des freien Internets gleich. Das eigentliche Ziel, Urheberrechtsverletzungen damit zu verhindern werde dadurch überhaupt nicht treffsicher erreicht. Denn ein Uploadfilter wird wohl kaum zwischen legal genutztem geschütztem Content und illegalem unterscheiden können. Ein Zitat oder auch kurze Filmsequenzen sollten schon erhalten bleiben. WWW-Erfinder Tim Berners-Lee und Wikipedia-Mitbegründer Jimmy Wales drücken ihre großen Sorgen so aus: Das Gesetz bzw. die Filter seien eine „unmittelbare Gefahr für die Zukunft des globalen Netzwerks“ und könnten das Internet zu „einem Werkzeug für die automatisierte Überwachung und Kontrolle der Nutzer machen“.

Uploadfilter nicht unfehlbar: Katzenschnurren als Plagiat?

Gerade für Wikipedia wäre ein solches Gesetz sehr problematisch, da es davon lebt, das Wissen der Nutzer zu teilen bzw. zu veröffentlichen. Bisher konnte die Plattform den Zwang eines Filters umgehen – Ausnahme war China, dort wurde Wikipedia von der Regierung aufgrund der Filter-Weigerung gesperrt. Es ist nicht so, dass Uploadfilter jetzt gerade von der EU erfunden wurden. Sie geistern schon länger durch das Internet und sind bei großen Plattformen wie YouTube bereits länger im Einsatz. Allerdings nicht immer erfolgreich – es kommt dadurch regelmäßig zu angeblichen Urheberrechtsverletzungen, die gar keine sind. Beispielsweise glaubte der YouTube Uploadfilter in einem harmlosen Katzenschnurren einen geklauten Song zu erkennen. Die Technik ist eben auch nicht unfehlbar … Für kleine Plattformen mit weit weniger Budget für derartige Technologien wie es eben ein Branchenriese wie YouTube hat, wäre eine Verpflichtung für Uploadfilter natürlich fatal.

Leistungsschutzrecht: Ausweitung auf Verlagswesen

Die zweite Verpflichtung, die vom EU-Parlament beschlossen wurde, ist das Leistungsschutzrecht. Bisher haben ja nur Film- oder Musikproduzenten ein Recht an geschützten Inhalten. Mit dem Leistungsschutzrecht soll dies aber nun auch auf Verlagshäuser ausgeweitet werden. In der Realität würde das dann so aussehen, dass Suchmaschinen nicht einfach ein Snippet von einer Schlagzeile auflisten dürften, nicht einmal die Headline – es sei denn, sie haben eine Erlaubnis dafür. So passiert in Deutschland, das seit 2013 ein ebensolches Gesetz hat, 2014 haben einige Verlage Google einen Freifahrschein erteilt. Ganz einfach, weil sie sonst nicht mehr erwähnt worden werden. Also nicht unbedingt praxisnah das Ganze, wenn auch Verlage sich in der Vergangenheit für das Leistungsschutzrecht stark gemacht haben.

Der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon dazu: „Ein Internet ohne Memes, Gifs und andere von Usern produzierte Inhalte ist ein leeres Internet. Sowohl das Leistungsschutzrecht als auch die Uploadfilter sind der falsche Weg, um Urheberrechte in Europa zu schützen. Die Beteiligung und die Meinungsfreiheit der europäischen Bürger*innen wird hier eingeschränkt. Das ist nicht nur technologiefeindlich, sondern auch demokratiefeindlich.“

Noch ist zwar nicht aller Tage Abend. Das Gesetz muss erst richtig beschlossen werden. Am 4. Juli ist es so weit, allerdings orientiert sich das EU-Parlament meist am Ergebnis des Ausschusses. Sprich die Tage des „freien Internets“ scheinen gezählt …

Quelle: futurezone


Erstellt am: 23. Juni 2018

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