Prozess am Europäischen Gerichtshof: „Recht auf Vergessen“ soll weltweit gelten – Stärkung des Datenschutzes?

Das Internet vergisst (fast) nichts. Eine Tatsache, die nicht unbedingt zum Thema Privatsphäre passt. Das sieht auch die französische Datenregulationsbehörde „Commission Nationale de l’Informatique et des Libertės“ so. Sie hat beantragt, dass das sogenannte „Recht auf Vergessen“, das es seit 2014 gibt, auf die ganze Welt ausgeweitet wird. Bisher gilt dieses ganz besondere Recht nur dort, wo das entsprechende Urteil ausgesprochen wurde. Daraufhin müssen Suchmaschinen die betroffenen Inhalte, die natürlich meist negativer Natur sind, entfernen. Nun kümmert sich der Europäische Gerichtshof um eine weitere Entscheidung – diese wird nächstes Jahr erwartet und sicherlich für die Zukunft des „Recht auf Vergessen“ wegweisend sein. NGOs fürchten allerdings um die globale Meinungsfreiheit.

Suchmaschinen müssen zu private Daten entfernen

Das „Recht auf Vergessen“ gibt es seit 2014. Dieses wurde auch damals vom Europäischen Gerichtshof beschlossen. Hintergrund war der, dass ein Spanier die Information aus den Suchmaschinen gelöscht haben wollte, dass er aufgrund von Schulden sein Haus versteigern musste. Sprich, wenn man seinen Namen in Google eingab, sollte diese Sache nicht mehr gelistet werden. Das Gericht entschied für den Spanier. Die Suchmaschinen mussten die Info entfernen und das „Vergessen“ zulassen. Für Tageszeitungen, welche die Info ebenfalls online hatten, galt diese Löschungspflicht allerdings nicht.

Seit 2014 fast 3 Mio. Löschungsanträge

Dieses Urteil hatte natürlich generell Folgen, welche von Datenschützern sehr begrüßt wurden. Denn durch das verpflichtende Löschen auf Suchmaschinen von „übertrieben viel“ bzw. „nicht mehr relevanten“ Infos über Privatpersonen sei der Datenschutz verbessert worden. Aber auch bei Betroffenen kam die Möglichkeit gut an: Seit dem Urteil 2014 beantragten laut Google-Statistik über 700.000 Menschen (90 % davon Privatpersonen) in beinahe 3 Millionen Löschungen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Facebook-Links. Eine ordentliche Menge also. Dies hat aber Gegenstimmen laut werden lassen, dass damit Geschichte neu geschrieben werden würde.

Das kontroverse Thema hat den Europäischen Gerichtshof nun wieder erreicht, um zwei Fragen zu klären: Nämlich erstens, ob die Löschung nicht nur lokal, sondern überall auf der ganzen Welt durchgeführt werden muss. Befürworter geben hier auch an, dass man eine lokale Löschung ganz leicht umgehen und z. B. via VPN doch zu den Infos gelangen könnte. Damit wäre aber das ganze Recht auf Vergessen eigentlich obsolet. Zweites Thema ist, ob sensible Daten (z. B. Infos zu Krankheiten oder Vorstrafen) überhaupt automatisch entfernt werden sollen.

Kritiker fürchten Zensur und Ende der freien Meinungsäußerung

Kritiker der weltweiten Löschung sehen eine drohende Zensur. Zu einfach wäre es, nicht genehme Inhalte mal eben so entfernen zu lassen, beispielsweise von Regierungen.
Damit könnten aber „weniger demokratische Regerungen versuchen, ihre Werte auf andere Staatsbürger zu übertragen“, wirft Google ein. Von Seiten „Article 19″ kommt folgender Einwand: „Wenn europäische Regulatoren Google sagen können, dass sie alle Referenzen zu einer Website entfernen müssen, dann wird es nicht lange dauern, bis Staaten wie China, Russland und Saudi-Arabien das Gleiche tun.“

Durchaus berechtigte Bedenken. Aber wird der Europäische Gerichtshof dies auch so sehen? Oder den (teilweise sicherlich nur vermeintlichen) globalen Datenschutz bevorzugen? Auf Antworten zu diesen Fragen müssen wir noch warten. Das Urteil wird erst für nächstes Jahr erwartet.

Quelle: Standard Online


Erstellt am: 2. Oktober 2018

Artikel aus der gleichen Kategorie:

 
Legal Disclaimer VPNTESTER

Schreibe einen Kommentar