Was ist erlaubt? So überwachen Behörden Handys

Privatsphäre und Datenschutz sind nicht nur direkt im Internet ein Thema, sondern auch bei Handys. Dürfen diese überwacht werden? Und wenn ja, wann und wie? Wir erklären dir im Folgenden, welche Rechte die deutsche Strafbehörde im Bereich der Handy-Überwachung hat.

Zuerst einmal keine Panik: Deutsche Sicherheitsbehörden dürfen generell einmal nur Verdächtige überwachen. Und meistens geht es dabei nicht darum, Gespräche zu belauschen, sondern Standorte zu ermitteln – um eben Verdächtige orten oder gar dingfest machen zu können. Zumindest in den USA konnten so bereits Schwerstverbrecher geschnappt werden.

Trick 17 zur Ortung: „stille SMS“

Eine solche Ortung findet zumeist über das Mobilfunknetz statt. Denn auf die Satelliteninfos der Smartphones können die Ermittler im Normalfall nicht zugreifen. Wenn ein Handy im Standby-Modus lässt sich sein Standort nur sehr grob bestimmen. Deswegen greifen die Ermittler zu einem Trick: Sie schicken eine sogenannte „stille SMS“ an den Verdächtigen. Das Handy verbindet sich daraufhin mit einer Funkzelle in der Nähe, welche den Standort genauer definiert. Diese Info kann der Provider dann auslesen und weitergeben. Allerdings muss das Handy eingeschaltet und darf auch nicht im Flugmodus sein, damit die „stille SMS“ das gewünschte Ergebnis bringt.

103.000 „stille SMS“ im 1. Halbjahr 2018

Wenn man mehrere derartige SMS hintereinander schickt, ist es sogar möglich, die Bewegungen des Verdächtigen recht genau zu verfolgen. Von all dem bekommt er selbst nichts mit, es gibt weder einen Eingangston, noch sieht man die SMS am Display. Also eine recht praktische Sache für die Strafbehörden. Entsprechend oft wird diese Art der Handyüberwachung auch eingesetzt: 103.000 „stille SMS“ wurden im ersten heurigen Halbjahr vom Verfassungsschutz versendet, um Handys zu orten, vom Bundeskriminalamt 31.000 und von der Bundespolizei fast 38.000. Wie es bei Zoll und Bundesnachrichtendienst aussieht ist top-secret und wird nicht verraten. Da hat die Regierung ein strenges Auge darauf.

Von Datenschützern kritisiert

Gesetzlich geregelt sind die „stillen SMS“ nicht de facto in einem eigenen Gesetz, aber die Ortung von Handys kommt in der Strafprozessordnung vor. Außerdem gibt es entsprechende Gerichtsurteile, welche den Einsatz von stillen SMS als rechtens gesehen haben. Allerdings müssen erhobene Daten nach den Ermittlungen sofort gelöscht werden, was angeblich nicht immer passiert, wie Datenschützer kritisieren. Ebenfalls von ihnen bemängelt werden die extreme Anzahl und das oftmalige Fehlen einer ordentlichen Dokumentation.

Staatstrojaner für komplette Überwachung

„Stille SMS“ sind eine Überwachungsmöglichkeit. Es gibt aber natürlich auch noch den „Staatstrojaner“, der bei weitem mehr kann, nämlich überhaupt eine ganze geheime Untersuchung auf Geräten von Verdächtigen. Allerdings ist er erstens noch nicht wirklich einsatzbereit und zweitens sehr umstritten. Verschiedenste Parteien und Organisationen haben vor kurzem Klagen gegen den Einsatz des Staatstrojaner eingereicht bzw. planen die Einreichung. Sie möchten zumindest schärfere Bedingungen für ein solch mächtiges Spionage-Instrument gesetzlich festlegen lassen. Nur gut, dass unsereins (hoffentlich) nie mit dem Staatstrojaner oder „stillen SMS“ Bekanntschaft machen wird…

Quelle: Handelsblatt, DPA


Erstellt am: 30. August 2018

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