Convert2MP3 wurde verurteilt: Ist Stream-Ripping jetzt auch für User illegal?

Den liebsten Song eben mal schnell aus YouTube gerippt und schon hat man ein MP3 zur Verfügung. So einfach das ist, ist es auch legal? Die Musikindustrie und Urheberrechts-Schützer wehren sich schon seit langem gegen derartige Stream-Ripping-Dienste. Bisher gab es aber keinerlei rechtliche Handhabe. Das hat sich aber jetzt geändert. Denn ein dänisches Gericht hat die Seite Convert2MP3 für illegal erklärt.

Convert2MP3 ist illegal!

Seiten wie Convert2MP3.club gehören zu den Seiten die strafbare Handlungen darstellen, sofern damit auch gewerbliches Geld verdient wird. Das hat ein dänisches Gericht nun festgestellt und es wirft gleich die Frage auf, ob Nutzer der Convert2MP3 Services nun auch strafbar oder zumindest haftbar handeln.

Völlig frei von allen Haftungen gegenüber Urhebern deren Rechte damit missachtet werden dürften die Nutzer nun nicht mehr sein. Wer also Convert2MP3 Dienste nutzt, sollte sich zumindest wie hier in dem Artikel gut informieren und gegebenfalls auch gegen Abmahnungen oder Ansprüchen absichern.

Konvertierungs-Dienste fühlten sich bisher sicher

Dieses Urteil ist eine absolute Premiere. Und hat auch schon Folgen. Dänische Internet-Provider müssen Convert2MP3 bereits blocken. Aber was genau macht der Dienst, dass er verboten wurde? Beim Stream-Rippen werden Inhalte von Plattformen wie YouTube downgeloadet und in ein MP3 umgewandelt, sodass man den Titel dann nur als Audio-Spur hören kann. Oder man lädt sich überhaupt das ganze Video herunter, was im Normalfall gar nicht so leicht wäre. Es handelt sich beim Stream-Rippen um eine recht junge Form der Piraterie. Bisher waren die Macher solcher Konvertierungs-Dienste der Meinung, dass sie keine Urheberrechte verletzen, weil sie ja nur ein Tool zur Verfügung stellen.

„Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen“

Das hat die Anti-Piraterie-Organisation Rights Alliance anders gesehen und eben Convert2MP3 wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverstößen geklagt. Damit hat sie sich nicht einfach irgendeinen Dienst ausgesucht, sondern den bekanntesten. Rights Alliance freut sich über die Entscheidung des Gerichts und spricht laut TorrentFreak von einem „historischen Urteil“, die angeordnete Blockade ist die weltweit erste gegen ein solches Angebot. Es ist davon auszugehen, dass es nicht die einzige bleiben wird. In der EU werden sicher weitere derartige Fälle folgen. Die deutsche Convert2MP3-Anbieter hat sich bis dato nicht zum Verbot geäußert.

Darfst du Streaming-Ripper weiterhin risikolos nutzen?

Convert2MP3 ist also illegal. Es gibt aber natürlich noch massig andere derartige Anbieter (wobei der britische Musikverband BPI vor kurzem einige der Webseiten dazu brachte, das Handtuch zu werfen). Die Gretchenfrage für dich als User ist aber die, ob die Nutzung alleine schon illegal ist. Drohen gar auch hier Abmahnungen? Klar ist nach dem vorliegenden Präzedenzfall, dass nur der Dienst verurteilt wurde. Die Nutzung stand dabei nicht zur Debatte. Es ist also nicht geklärt, ob du als User durch das Rippen von Musik über solche Webseiten eine Straftat begehst. Momentan gibt es zumindest keine richterliche Grundlage dafür.

Quelle: winfuture.de, Standard Online


Erstellt am: 23. Juli 2018

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