Hessen: Ein großer Schritt in Richtung Datenschutz

Gefühlsmäßig ist das Wort „Datenschutz“ das Wort des Jahres 2018. Gibt es eigentlich ein Grundrecht auf Datenschutz? Bei den Hessen ja. Zumindest theoretisch. Am 28. Oktober 2018 wurde abgestimmt. Alle Stimmberechtigten des Landes Hessen hatten die Möglichkeit, über 15 Änderungen der Landesverfassung zu entscheiden. Das Grundrecht auf Datenschutz wurde mit 90,9 % Ja-Stimmen vom Volk bestimmt. Datenschutz als Grundrecht in der Verfassung – dies ist aus verfassungsrechtlicher Sicht eine echte Neuheit.

Alles neu macht Artikel 12a

Im neuen Artikel 12a heißt es: „Jeder Mensch ist berechtigt, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werden gewährleistet. Einschränkungen dieser Rechte bedürfen eines Gesetzes.“

Die Hessen legen vor

Herz für Datenschutz
Herz für Datenschutz

Wer bestimmt über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten? Die Hessen und Hessinnen selbst! So steht es nun in der Hessischen Verfassung. Dieses Recht wurde als Grundrecht in die Verfassung integriert. Der Schutz informationstechnischer Systeme wird auch als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen. Ebenso wurde die Aufnahme eines neuen Absatzes zum Thema Kinderrechte und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Hessischen Verfassung verankert.

Realitätskonform oder reine Symbolik?

Die Volksabstimmung im Rahmen der Landtagswahlen wurde in die Verfassung aufgenommen. Erneuerungen inklusive. Ein großer Schritt für eine Verfassung, die es seit 1946 gibt und die zu den ältesten des Landes zählt. Alte Verfassung – große Reformierungen: Mit der Aufnahme des Rechtes auf Datenschutz und informationstechnischer Systeme geht das Land Hessen in Richtung Zukunft. Die Privatsphäre der Nutzer informationstechnischer Systeme soll geschützt werden. Überall lauern Risiken und auch heimlichen Zugriffen sind User beinahe wehrlos ausgeliefert. Die Verfassungsreform hat auf diese Problematik reagiert. Wie die Realität der Bürger und Bürgerinnen dann in der Praxis aussieht, bleibt allerdings abzuwarten.

FAZIT: Die jüngste Reformfreudigkeit der Hessen wird von einigen Kritikern als überwiegend symbolischer Akt eingestuft. Nichtsdestotrotz wurde auf die Veränderungen der Zeit und die immer größer werdende Notwendigkeit des Datenschutzes reagiert. Ein Signal mit Wirkung.

Quelle: netzpolitik.org


Erstellt am: 20. November 2018

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