Die neuen 5G Überwachungs-Standards sind bereits in Ausarbeitung – Wer verdient dabei?

Die neuen 5G Mobilfunkstandards zur Datenübertragung sollen nicht nur mehr Bandbreite bringen, sondern auch die Nutzung durch einfachste Geräte und dank kürzester Latenzzeiten revolutionieren. Durch den technischen Aufwand und die Cloud-artige Struktur wird jedoch auch die Überwachung durch Behörden drastisch komplexer. Die ersten Pläne um einen neuen Standard für staatliche Überwachung umzusetzen sind aber bereits in Ausarbeitung.

Es gibt derzeit noch keine Endgeräte und nur einzelne Netz-Versuchsaufbauten für den neuen Mobilfunkstandard „5G“ innerhalb der EU, allerdings wird derzeit bereits fleissig an Überwachungsmöglichkeiten, welche auch gesetzlich verankert werden, gearbeitet. Dies führt die Techniker der Polizeibehörden aber zu einigen Herausforderungen. Wie aus technischen Unterlagen zu erkennen ist, werden die Überwachungsaufgaben der lokalen Polizeibehörden eine sehr komplexe Angelegenheit.  Die 5G -Netze sind nämlich zu einem großen Teil künftig nur noch virtualisiert betrieben.

Heutige Überwachungsstandards werden überflüssig.

Wo bist heute bei 3G (HSDPA) und 4G (LTE) es Zwischenschaltungen auf 2 Ebenen braucht, werden künftig um einen Nutzer exakt orten und überwachen zu könne, 5 und mehr Schaltungen notwendig sein. Die Behörden verlangen aber eine lückenlose Überwachung in „Echtzeit“ eines jeden Nutzers, und können dabei keinerlei Kompromisse akzeptieren. Das seit 1999 geltende Schema der Überwachungsschnittstellen,  wird deshalb im Zuge dieser Standardisierung durch ein neues, weit komplexeres ersetzt werden.

 

5G Überwachungsstandards - Konzeption Präsentation
Die im November publizierte Technische Spezifikation TS 33.127 ist nur ein erster Teil der gesamten Spezifikation. Erst wenn alle anderen Teilspezifikationen stabil sind, kann mit der Arbeit am eigentlichen Überwachungsstandard begonnen werden. Das Dokument ist über die ETSI-Datenbank nicht öffentlich sondern nur auf anderen Wegen erhältlich.

Der Grund liegt in dem Ziel der hochverfügbaren Performance der 5G Netzwerke

5G bedeutet nicht nur maximal schnellere Bandbreiten für die Nutzer, sondern auch extrem verkürzte Latenz-Zeiten innerhalb des Netzwerkes. Um eine so extrem niedrige Latenz und kurze Signallaufzeiten zu gewährleisten, wie die Spezifikationen für 5G-Mobilfunk versprechen, werden im 5G-Netz möglichst viele Services vor Ort abgewickelt und nur die für den Mobіlfunk-Netzwerk-Bertreiber relevanten Daten zentral gespeichert. Das bedeutet aber auch, dass viele Daten, die die Behörden interessieren nicht mehr zentral verfügbar sind. Sie müssen dazu zuerst an ganz verschiedenen Netzwerkelementen ausgelesen werden. Das einfache Überwachungs-Interface, welches derzeit verwendet wird um die bestehenden 3G und 4G Netzwerke zu überwachen, kann aber einen solchen Grad an Komplexität nicht darstellen.

Optimierte Datenströme machen es zudem schwerer.

5G-Netze können zudem nach ganz verschiedenen Parametern optimiert werden, je nachdem, welche Datenströme vor Ort primär zu verarbeiten sind, also welcher Art diese Daten sind. 5G soll ja auch die Einbindung von fahrenden PKWs, Sensor-Netzen und Fernschalt-Kreise für die Industrieproduktion möglich machen. Diese Segmente in 5G-Netzen sehen daher ziemlich anders aus, als die technische 5G-Umgebung an einem Autobahndreieck. Das macht eine weitere Abstraktionsebene in der Standardisierung notwendig.

Ein 5G-Netz ähnelt technisch weit eher einer multifunktionalen Cloud für mobile Anschlüsse als einem der Mobilfunknetze früherer Generationen. Nur mit dem LTE-Netz gibt es bereits einige Ähnlichkeiten, aber alle gewohnten, zentralen Mobilfunk-Elemente wie das „Home Location Register“ – das ist die Kundendatenbank – sind hinter Funktionseinheiten verschwunden.

In einigen bekannt gewordenen Grafiken kann die Komplexität der Überwachungserfordernisse bereits nachgestellt werden.

Wer wird für die deutlich steigenden Kosten der Überwachung aufkommen?

Die Komplexität der notwendigen Massnahmen, erfordert auch, dass die Netzwerke noch vor der Einrichtung, also in einem „offenen Zustand“ bereits mit den notwendigen Geräten und Abhörteilen ausgestattet werden müssen. Diese Investitionen werden aber einen x-fachen Betrag der bisherigen Überwachungshardware ausmachen und vermutlich nur indirekt durch die Mobilfunknetzbetreiber getragen werden. In Lände, wo bereits gesetzliche Rahmenbedingungen dafür existieren, wird dies über die öffentlichen Budgets ermöglicht werden können. In anderen Ländern ist anzunehmen, dass die Behörden erneut auf Tricks zurückgreifen werden und zum Beispiel eine staatliche Breitbandförderung in geheimen Abmachungen an das Vorhandensein der hardware im 5G Netz zur Überwachung koppeln werden. Solche geheimen Abkommen sind in den meisten Ländern der EU bereits vor der Rechtsgültigkeit der Überwachungsgesetze, welche in den letzten 8 Jahren beschlossen wurden verwendet worden.

Die Berater der Behörden, sind in Zukunft auch die Lieferanten der Überwachungs-Technik

Etwas Sorge sollte einem bereiten, dass die gängigen Hardwarelieferanten und Softwareentwickler, also die künftigen Lieferanten abseits der öffentlichen Kontrolle bereits die Regierung beraten. Es ist also auch anzunehmen, dass sich deren Berater-Engagement auszahlen wird. Dieser Umstand und eine Befangenheit wird dabei zwar immer wieder demOnstrativ verneint, aber in der Praxis haben die letzten Jahre immer gezeigt, dass der Zusammenhang nicht aus der Luft gegriffen war. Alleine in der EU wird mit einem Miliardenaufwand gerechnet der notwendig wird um die 5G Netze überwachen zu können, da war es praktisch, dass Lobbyisten bereits vor mehr als einem Jahr begonnen haben, chinesische Firmen zu diskreditieren und sich nun andere den Markt aufteilen dürfen.

Es werden aber noch eine Menge an Informationen dazu bekannt gemacht werden… Wir können gespannt sein.

 

Inspiriert durch fm4.at


Erstellt am: 21. November 2018

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