DSGVO: Beschwerdeflut setzt Fristen der EU bei Behörden außer Kraft

Seit mehr als 3 Monaten ist nun die Datenschutzgrundverordnung schon aktiv. Und sie wird tatsächlich des Öfteren bemüht: Immer mehr Menschen lassen sich die missbräuchliche Verwendung ihrer Daten bzw. Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre nicht mehr gefallen. Bei einer Beschwerde können sich die Betroffenen dann auch direkt an die Datenschutzbeauftragten wenden. Diese sind allerdings mit dem Ansturm anscheinend überfordert, wie heise online recherchiert hat.

Drei Monate haben die Datenschutzbeauftragten laut DSGVO Zeit, Beschwerden von Bürgern zu beantworten, das heißt, ein definitives Ergebnis bekanntzugeben. Eigentlich nicht so wenig – aber trotzdem scheitern die Behörden momentan (noch?) daran. Der Grund scheint in Personalmangel zu liegen, aber auch in der großen Zahl der Fälle. So nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit der Beschwerde. Sicherlich sind sie auch durch die viele Berichterstattung und die nunmehr besser vorhandenen Chancen, zu ihrem Recht zu kommen, sensibilisiert worden: „Die Bürger kennen ihre Rechte heute besser und sind auch selbstbewusster geworden“, sagt der Datenschutz-Landesbeauftragte für Baden-Württemberg Stefan Brink zur Deutschen Presseagentur.

3-mal so viel Beschwerden wie vor der DSGVO

Jedenfalls gibt es seit Start der DSVGO rund drei Mal mehr Beschwerden als zuvor, führt er weiter aus: „Jetzt ist es etwas weniger geworden, aber noch auf hohem Niveau.“ Es ist bei seinen 50 Mitarbeitern zwar schon einiges liegen geblieben, aber noch im Rahmen: „Aktuell brauchen wir noch zwei Monate zur Bearbeitung. Ziel ist aber, wieder auf einen Schnitt von vier bis sechs Wochen zu kommen.“ Die Frist von drei Monaten wird also in Baden-Württemberg immerhin nicht überschritten. Besondere Probleme machen anscheinend Arbeitgeber ihren Beschäftigten – die ihnen jetzt aber Paroli bieten: „Da geht es um das Mitlesen der E-Mails der Mitarbeiter durch den Chef oder die Ortung des Firmenfahrzeugs. Das ist nicht erlaubt.“

Wenn Fristen nicht eingehalten werden können, gibt es die Möglichkeit, zu verschieben. Wobei Personalknappheit allerdings keine Entschuldigung darstellt. Trotzdem wird eine Verschiebung aus diesem Grund immer wieder versucht, wie heise online über zwei entsprechende Fälle der Landesbeauftragten für Berlin berichtet. Noch dazu geht es dabei um zwei Fälle größeren Ausmaßes, die bereits im März eingereicht wurden – über die drei Monate ist man also mittlerweile in Berlin weit darüber …

Problem Personalmangel – Betroffene warten teilweise ewig auf Antwort

Aber auch beim Bund ist man – ebenfalls aufgrund von Personalmangel – eher bei der langsamen Truppe zuhause: So berichte heise online hier über einen Fall, bei dem ein Betroffener zwei Monate darauf wartete, ob er seine Zustimmung zur Weitergabe seiner Daten an das Bundesfamilienministerium gibt. Über diese Stelle hatte er sich beschwert. Der Betroffene reagierte schnell und gab sein Ok. Daraufhin meldete sich die Bundesstelle wiederum zwei Monate einfach gar nicht, bis der Betroffene selbst nachfragte. Immerhin gäbe es ja Fristen … Wenn du jetzt denkst, mittlerweile sei der Fall erledigt – falsch gedacht. Der Betroffene wartet immer noch … Irgendwann wird es Brüssel aber zu bunt werden, dann könnten die Datenschutzbehörden wegen Vertragsverletzung geahndet werden.

Videoüberwachung besonders heikel

Noch schwieriger zu behandeln ist aber die Videoüberwachung, vor allem was den öffentlichen Raum betrifft – denn die Technik wird immer besser und natürlich sind auch Gesichtserkennungssysteme ein heißes Thema. Auf öffentlichen Plätzen oder Betrieben dürfen die Behörden nach dem Rechten sehen und auch Verbote u. ä. aussprechen. Bei Privatgrundstücken geht dies aber nicht so einfach.

Wenn du eine Beschwerde in Bezug auf die DSGVO und deine personenbezogene Daten hast, musst du momentan anscheinend viel Geduld mitbringen. Zumindest bis sich die Situation einpendelt – oder die Behörde einen Rüffel direkt aus Brüssel bekommt …

Quelle: heise online


Erstellt am: 11. September 2018

Artikel aus der gleichen Kategorie:

 
Legal Disclaimer VPNTESTER

1 Gedanke zu “DSGVO: Beschwerdeflut setzt Fristen der EU bei Behörden außer Kraft”

Schreibe einen Kommentar