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Abmahnungen sind eine reale Gefahr im Netz
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Urheberrechte werden ebenso wie auch im realen Leben gegenüber Missbrauch verteidigt. Das führte auch dazu, dass in Deutschland entsprechende Gesetze die Ausforschung aber auch die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sehr eindeutig geregelt wurden. Dadurch sind hunderte Anwaltkanzleien auch entstanden die sich speziell darauf ausgerichtet haben und teilweise auch möglichen Urheberrechtsdelikten auch mit gezielten „Fallen“ begegnen.
Abmahnfallen werden künstlich erzeugt.
So werden auch urheberrechtlich geschützte Werke von durch, die von Anwälten beauftragen Techniker im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wer nun darauf zugreift (auch wenn er diese Daten gar nicht vollständig ladet) macht bekommet binnen Tagen bereits eine saftige Rechnung präsentiert. Um daher Abmahnfallen oder überraschenden Mahnungen oder Klagen vorzubeugen, können einfache Mittel ergriffen werden.
Eine Abmahnung zu erhalten kann also auch nicht das direkte Verschulden einer einzelnen Person oder durch deren Handlungen sein.
Unschuldig Abmahnungen bekommen!
Viele Seiten sehen aus, als wäre alle Inhalte legal, und erst bei genauerem Blick könnten Zweifel aufkommen. Dann ist es im Regelfall aber bereits zu spät, wie uns auch ein 86 jähriger Leser mitteilte. Er hat sich eine Webseite angesehen, er war exakt 19 Minuten auf dieser, und hat nicht einen einzogen Film dort geladen oder gestartet. Die Abmahnungkosten betrugen 680 Euro! Sein Anwalt riet im zu bezahlen, da die Kosten sich auf den Prozess einzulassen in etwas gleich hoch wären.
Nur seine IP-Adresse zu verschleiern hilft zuverlässig.
Wer sich im Internet bewegt oder Webseiten benutzt, der verwendet dabei immer eine Ihm zugeordnete IP-Adresse. Diese wird Ihm von seinem Internetanbieter zugewiesen, und darüber ist der Nutzer auch auffindbar. Jede Webseite sieht die IP-Adressen der Besucher. So können Abmahnfallein einfach gestellt werden, denn man braucht nur die IP-Adressen aller Seitenbesucher nachzuverfolgen und deren Inhaber auszuforschen. Und schon kann man diese wegen Nutzung geistigen Eigentumes mit einer saftigen Rechnung anschreiben.
Abmahnungen sind eben oft auf basis von gezielten Fallen erwirkt.
Einen VPN-Service verwenden!
Das einzige das hilft ist, wenn man einen VPN-Service verwendet während man das Internet nutzt. dadurch verwendet man den VPN-Server um das Internet zu surfen und nur dessen IP-Adresse wird bei den Webseiten ersichtlich sein. Diese IP-Adressen führen aber nicht zum Nutzer sondern zu dem VPN-Service. Der sich typischerweise im Ausland befindet und daher eine Ausforschung wegen Zivilrecht gar nicht vorgesehen wäre.
Die trickreichen Abmahnanwälte müssen bereits hier stoppen. – Der VPN-Nutzer beleibt anonym und geschützt.
Wie Familien (Kinder), Internet-Abmahnungen entgehen können.
Internet zu Hause über WLAN in jedem Raum ist natürlich ein nicht wegzudenkende Ausstattung vieler Familien geworden. Flatrates und auch schnelle Internetzugänge tragen Ihres dazu bei, dass Kinder auch viele TV-Serien oder auch Videos tagtäglich auf Ihren eigenen Geräten konsumieren. Oft werden auch benötigte Software oder auch Filme direkt aus dem Internet geladen. Dabei kann es zu Abmahnungen oder auch Klagen aufgrund urheberrechtlicher Bestimmungen geben, nicht in allen Fällen ist dies auch gerechtfertigt und es ist sehr schwer dagegen Einspruch zu erheben, das die Aktivitäten zu Hause ja nicht lückenlos aufgezeichnet werden. Dagegen kann man aber sich selbst und damit auch alle Familienmitglieder wirkungsvoll schützen indem man einen WLAN Router verwendet, welcher sämtliche Daten über das Internet zu einem VPN-Anbieter senden, welcher die Identität des Internetzuganges anonymisiert. Dadurch ist es nicht mehr möglich, dass durch Aktivitäten der Kinder oder durch Irrtümer entstandene Urheberrechtsverletzungen auf den eigenen Internetzugang führen können.
INFO: Wie man einen Router zu Hause für VPN verwendet.
Einen VPN-fähigen WLAN Router bekommt man schon für einmalig ca. 60 Euro und einen VPN-Service der diese Anforderungen erfüllt bereits am 30 Euro pro Jahr. Es gibt also kaum Gründe sich nicht zu schützen!
Falls Du Fragen dazu hast, kontaktiere uns doch einfach.
Wie Firmen Internet-Abmahnungen entgegen können.
In Firmen werden Internetzugänge über WLAN oder auch im Firmennetzwerk Mitarbeitern aber auch Gästen und Besuchern zur Verfügung gestellt. Dies kann zur Recherche oder auch Kommunikation mit Kunden oder auch Partner dienen. IN manchen Fällen kann dies aber auch bedeutet, dass das Unternehmen dadurch einer Abmahnfalle auf den Leim geht. Eine lückenlose Kontrolle aller Aktivitäten die über das Internet durchgeführt werden ist auch durch die allgegenwärtige Verwendung von Smartphones, Laptops oder anderen mobilen Internetzugangsgeräten unmöglich geworden. Daher ist es auch für Unternehmen ratsam den eigenen Internetzugang wirkungsvoll zu schützen.
Die Anonymisierung der eigenen Internetanbindung im Unternehmen zählt zu den unterschätzten Vorteilen die ein VPN-Service bieten kann, es hat sich jedoch gezeigt, dass tausende Unternehmen in Deutschland alleine im letzten Jahr aufgrund der gesetzlichen „Störerhaftung“ unverschuldete Klagen erwarteten. Diese Kosten wären wesentlich besser Es gibt auch noch viele andere Gründe, weshalb VPN Verbindungen in Unternehmen wichtig sein können. Dazu zählen:
- Externe Standorte oder Mitarbeiter mit sicheren Datenverbindungen in das eigene Firmennetzwerk einbinden
- Ausgelagerte Firewalls/Schutz vor Attacken aus dem Internet
- Zugriffssteuerung auf lokale Daten im Unternehmen
- usw
Wie Hotels, Internet-Abmahnungen entgehen können.
Ein freier Internetzugang für Hotelgäste wird immer wichtiger und gehört heute schon eher zur Standardausstattung als es eine Hoteltelefonanlage. Die Gäste möchten abends auch auf Ihren eigenen Geräten (Smartphones, Tablets, Laptops) im Internet kommunizieren oder auch Live-TV oder Videos ansehen. Das man dabei die Hotelgäste nicht einschränken kann ergibt sich schon aus der Tatsache, dass ja die allermeisten Inhalte legal zu erreichen sind. Zudem sind Inhalte im Internet ja in vielen Ländern selbstverständlich zu beziehen, während halt die deutsche Rechtssprechung diese anders betrachtet. Um daher den Hotelgästen einen ungehinderten Zugang zum Internet gewähren zu können, allerdings ohne damit Abmahnungen oder Klagen als Internetzugangsanbieter riskieren zu können, kann man mit einem VPN-Dienst diese Daten über gesicherte und anonymisierte Server leiten. Dies kann jeder Hotelgast für rechtlich einwandfrei für sich selbst tun, oder auch das Hotel für den gesamten Internetdatenverkehr.
Dazu kann man einen VPN-Router, welcher zwischen dem Hotelnetzwerk (Wifi) und dem Internetzugang angebracht wird, sämtlichen Datenverkehr der Hotelgäste über einen anonymisierten VPN-Server auch im Ausland laufen lassen. Sämtliche Internetnutzung ist damit technisch gesehen nicht mehr auf den Internetzuganges des Hotels zurückzuführen. Abmahnungen oder auch Verfolgung des Hotels sind dann damit ausgeschlossen. Zudem sichert eine zentrale Firewall auch die Hotelgäste vor Attacken aus dem Internet.
Erstellt am: 22. Juni 2016
4 Gedanken zu “Wie man sich vor Abmahnungen schützt.”