Der Staatstrojaner kommt einfach nicht zur Ruhe: Nun hat – nach dem Verein Digitalcourage und einigen weiteren – auch die FDP eine Verfassungsbeschwerde gegen die staatliche Überwachungssoftware eingebracht. Laut der Partei stellt der Staatstrojaner einen „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die digitale Privatsphäre der Bürger dar.
Was für die Strafverfolgungsbehörden so praktisch wäre, kommt bei Datenschutzverfechtern zu Recht gar nicht gut an. Der so genannte Staatstrojaner macht in den letzten Monaten immer wieder Negativ-Schlagzeilen. Denn mit der Spähsoftware können die Geräte verdächtiger Personen überwacht werden – beispielsweise die gesamte Onlinekommunikation. „Trojaner“ deshalb, weil die Software ohne Wissen des Verdächtigen heimlich auf dessen Computer etc. eingeschleust wird und dann dort seine Spionage-Arbeit macht. Laut Behörden ist diese Maßnahme unumgänglich, um in der heutigen, von verschlüsselter Online-Kommunikation bestimmten Zeit, Ermittlungserfolge vorweisen zu können.
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„Menschen beim Denken zuschauen“
In den einstimmigen Tenor der Kritiker, dass das so nicht sein darf, hat sich nun auch die FDP eingeklinkt und diese Woche eine Verfassungsbeschwerde eingebracht. Damit ist die Partei aber nicht alleine, es gibt, wie berichtet, bereits einige Klagen. Marco Buschmann, Parlaments-Geschäftsführer der FDP sieht die Klage als erfolgsversprechend an, da laut seiner Aussage der Staatstrojaner eine „bewusste“ Überschreitung von Gesetzen des Bundesverfassungsgerichts darstelle und massiv in die Rechte der Bürger eingreife.
„Denn wer den Computer oder das Smartphone eines Menschen ausliest oder sogar kontinuierlich überwacht, weiß heutzutage letztlich fast alles über ihn“, sagte der mit der Rechtssache betraute Anwalt Nikolaos Gazeas. Nicht nur, dass die Strafbehörden freien Zugang zum Rechner von Verdächtigen haben und sich dort quasi austoben können. Mit dem Staatstrojaner lässt sich auch eine Überwachung in Echtzeit durchführen – ganz klarer Fall von Big Brother … Gazeas sieht den Staatstrojaner damit als Spionage-Möglichkeit, „die es sogar erlaubt, dem Menschen beim Denken zuzuschauen“.
Gesetzgeber „testet aus“
Bei der Präsentation der Klage stellte sich auch weiterer politischer Besuch ein, der allesamt die Klage befürworten – nämlich Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum, der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch und Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Letztere begrüßt die Klage sehr, „weil der Gesetzgeber mal wieder austesten will, was denn noch im digitalen Zeitalter an Grundrechtseinschränkungen möglich ist.“ Wie viel in Hinblick auf den Staatstrojaner tatsächlich möglich – oder unmöglich – sein wird, das entscheiden nun die Gerichte.
Quelle: APA
Erstellt am: 23. August 2018