Streitthema Uploadfilter: EU-Urheberrechtsreform geht in die nächste Abstimmung

Im Juli wurden die als „Ende des freien Internets“ gefürchteten Uploadfilter in der Urheberrechtsreform vom EU-Parlament abgelehnt. Nächsten Mittwoch findet eine neuerliche Abstimmung über die Reform statt. Es wurden hierfür einige Anträge eingereicht, die aber dem Uploadfilter doch wieder eine zumindest kleine Chance geben wollen.

Das Thema Uploadfilter war und ist ein besonders heißes: Durch diese Filter würden alle Inhalte vor Veröffentlichung quasi eine verpflichtende automatische Prüfung durchlaufen – im Sinne des Urheberrechts. Kritiker, und davon gibt es viele, sehen in ihnen aber vielmehr eine Zensur und ein Mittel, Inhalte unabhängig vom Urheberrecht aus dem Internet heraushalten zu können. Medien wiederum befürworten die Uploadfilter sowie das Leistungsschutzrecht, um ihre Rechte und Werke besser gesichert zu sehen. So ist auch ein riesiges Gefecht zwischen den einzelnen Gruppen am Laufen – in Deutschland beispielsweise mit Verlagsriesen Axel Springer, aber auch in Österreich haben Organisationen wie der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft oder der Verband Österreichischer Zeitungen Stimmung für die Urheberrechtsreform gemacht.

Über 200 neue Vorschläge

Die hitzigen Diskussionen schlagen sich auch in der Zahl der Anträge nieder: Über 200 neue Vorschläge soll es geben. Da haben die EU-Parlamentarierer einiges an Arbeit vor sich, sie müssen nächsten Mittwoch über alle Anträge abstimmen. Eines ist den Vorschlägen trotz Kritiken gemeinsam: Die Uploadfilter sind nicht Geschichte, sondern sollen in schwächerer Form schon auch Bestandteil der Urheberrechtsreform bleiben – wenn auch nicht unter diesem Titel.

So werden z. B. von den Europäischen Grünen, dem Binnenmarktausschuss (Imco) und dem Ausschusses für bürgerliche Freiheiten (Libe) im Gemeinschaftsakt „faire Lizenzabkommen“ vorgeschlagen, die für große Plattformen verpflichtend sein sollen. Gesetze für Uploadfilter lehnt das Trio allerdings ab. Dafür soll aber genaues Augenmerk darauf gelegt werden, ob Plattformen Urheberrechtsverletzungen einfach so in Kauf nehmen oder ob sie nicht anders können. Die Europäische Volkspartei möchte auch die Big Player in die Pflicht nehmen und Upload-Regelungen nur für Plattformen treffen, die „bedeutende Mengen“ an Uploads haben und diese zudem „bewerben“.

Leistungsschutzrecht: „Kurze Exzerpte“ statt Verbot

Neben den Uploadfiltern ist auch das Leistungsschutzrecht Thema vieler Anträge. Dieses Recht hätte zum Zweck, dass Google News und ähnliche Plattformen nicht mehr ohne Kostenersatz dazu berechtigt sind, Titel und Anreißertexte von Artikeln etc. zu bringen – wegen des Urheberrechts. Auch hier werden Abschwächungen gewünscht. Beispielsweise wollen die Liberalen und Demokraten für Europa „kurze Exzerpte“ erlauben, die EVP „individuelle Worte“. Was auch immer das dann konkret heißt. Presseverleger sollen es außerdem auch einfacher haben, ihre Rechte durchzusetzen.

Das Exklusivrecht der Zurverfügungs-Stellung ihrer Inhalte für Sportveranstalter wird hingegen kritisch gesehen: Dieses wurde bereits problemlos vom Rechtsausschuss genehmigt. Aber Reda meint, dass nicht einmal Fans von ihren Lieblingen bei Veranstaltungen Fotos oder Videos machen dürfen, weil bereits das ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz wäre.

Die neuerliche Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform wird also vielseitig und spannend – wir bleiben dran und berichten.

Quelle: Standard Online


Erstellt am: 7. September 2018

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