US-Urteil: Polizei darf Verdächtige nicht zum Entsperren von Smartphones mittels biometrischer Daten zwingen

Biometrische Smartphone-Sperren sind stark im Kommen. Versprechen sie doch den gewissen Extra-Schutz. Aber nicht nur du und ich setzen auf Fingerprint & Co, sondern auch Kriminelle. Dass Verdächtige von der Polizei nicht dazu gezwungen werden können, ihr Handy via biometrischer Daten zu öffnen, hat nun ein kalifornischer Richter entschieden. Der Hohe Rat beruft sich dabei auf den 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten.

PIN oder Passwort? Geschichte! Wer beim Sperren seines Smartphones etwas auf sich hält, setzt jetzt biometrische Daten ein. Beispielsweise Fingerprints oder aber auch, speziell sophisticated, Gesichtserkennung. Nicht, dass du damit komplett geschützt bist, wie Tests leider zeigen. Aber zumindest besser, als mit PINs à la 123456.

Missbrauch des 5. Zusatzartikels zur Verfassung

Auge-Fingerabdruck
Auge-Fingerabdruck

Und anscheinend ist man in Amerika damit auch sicherer, was die Strafverfolgung betrifft. Ein kalifornischer Richter hat nun in einem Urteil beschlossen, dass Verdächtige ihr Smartphone nicht biometrisch entsperren müssen. Denn ein derartiger Zwang wäre ein Missbrauch des 5. Zusatzartikels der US-Verfassung, welcher die Rechte von Angeklagten schützt. Selbst wenn es triftige Gründe gibt, unbedingt das Handy eines Verdächtigen zu durchleuchten – keine Chance. Pech für die Polizei.

Gleichzusetzen mit Passwort

„Wenn eine Person nicht dazu gezwungen werden kann, ein Passwort zu Verfügung zu stellen, weil es sich um eine Zeugen-Aussage handelt, so kann eine Person auch nicht zur Nutzung ihres Fingers, Daumens, Iris, Gesichts oder anderer biometrischer Features gezwungen werden, um dasselbe Gerät zu entsperren,“ so Richter Kandis Westmore in seiner schriftlichen Stellungnahmen zum Urteil.

Zeugenaussage gegen sich selbst

Was hat dein eigenes Handy mit einer Zeugenaussage zu tun? Das ist die (juristische) Krux an der ganzen Geschichte: In den USA kommt die Weitergabe eines Passwortes für dein eigenes Telefon einer Zeugenaussage gegen dich selbst gleich. Und genau davor schützt der fünfte Zusatzartikel aber US-Bürger. Biometrische Entsperrung als relativ neue Möglichkeit war davon bisher ausgenommen.

Aber da die Technologien sich heute dermaßen rasch weiterentwickeln, müsse sich auch die Rechtsprechung weiterentwickeln. Deswegen hat der Richter beschlossen, dass das Entsperren eines Telefons mittels biometrischer Daten jenem durch ein Passwort gleichkommt. Damit handelt es sich auch hier um eine Zeugenaussage.

Apple hilft den Behörden sicher nicht

Eine spannende Schlussverfolgung, die sicher noch einiges an Diskussionen nach sich ziehen wird. Apple selbst wird den Behörden sicherlich auch in Zukunft nicht beim Entsperren helfen. Schon in der Vergangenheit hat sich der iPhone-Hersteller für den Datenschutz seiner Kunden entschieden. Gegen das FBI.

Geht der Rechtsstreit in die nächste Instanz

Das vorliegende Urteil wurde im Falle einer Erpressung gesprochen: Der Angeklagte wollte Geld von seinem Opfer erpressen, da er ansonsten ein kompromittierendes Video des Opfers auf Facebook veröffentlichen würde. Noch ist aber nicht aller Tage Abend für die Polizei. Der Rechtsstreit könnte in die nächste Instanz gehen. Und man weiß nie, was dabei herauskommt …

Quelle: The Inquirer; Foto: pixabay.com


Erstellt am: 24. Januar 2019

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