Seit einem Monat ist die Datenschutzgrundverordnung nun schon in Kraft. Da darf man schon mal die Frage nach ersten Ergebnissen stellen. Wie geht es der Wirtschaft mit der DSGVO? Und den Konsumenten? In Österreich kam es nun zum allerersten DSGVO-Bescheid. Dieser betrifft nicht etwa einen Konzern, der in großem Stil Daten verarbeitet, sondern eine Bankengruppe …
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Kontobewegungen auf Finanzportal nur ein Jahr einsehbar
Vielleicht bist du auch schon mal vor dem Problem gestanden, dass du etwas Bestimmtes – eine Überweisung oder gar einen Nachweis für das Finanzamt – aus deinen Kontodaten benötigt hast. Aber leider war genau diese Info nicht mehr im Onlinebanking ersichtlich. Dort kann man ja im Normalfall nur die Kontobewegungen eines Jahres einsehen. So ging es jedenfalls einem österreichischen Kunden, der bei der Raiffeisenbank Wien-Niederösterreich alte Kontoauszüge bestellen wollte, nachdem sie im Elba-Portal nicht mehr verfügbar waren. Seine persönlichen, versteht sich. Sollte eigentlich kein großes Problem sein. War es auch nicht. Aber: Die Bank wollte für diesen Service 30 Euro veranschlagen, für jedes Jahr. Es ging um 5 Jahre, sprich 150 Euro gesamt.
„Verletzung des Rechts auf Auskunft“
Damit gab sich der Kunde aber nicht zufrieden. So groß kann der Aufwand wohl nicht sein und immerhin geht es ja um seine Daten, die Kontoführung selbst wird ja sowieso verrechnet. Besagter Kunde ging den ersten Schritt und stellte ein Auskunftsbegehren. Ergebnis? Keine Rückmeldung. Das ließ er sich logischerweise nicht gefallen und legte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Denn der Fall mag kein klassischer Datenschutzfall sein, aber er fällt in diesen Zuständigkeitsbereich. Die Behörde prüfte den Fall und kam zu einem Ergebnis, das die Konsumenten freut – die Bank nicht so. Eine Verdienstquelle weniger! Denn dieses Entgelt ist laut Behörde unzulässig, da es sich um eine Verletzung des Rechts auf Auskunft handelt. Wenn du die DSGVO-Thematik verfolgt hast, sagt dir das wahrscheinlich etwas.
Kontoauszüge müssen binnen 2 Wochen kostenlos geliefert werden
Konsequenz dieses ersten DSGVO-Falles ist folgender Bescheid: Die Bank muss binnen zwei Wochen die angefragten Kontoauszüge liefern. Und auch die zukünftige Datenweitergabe an den Kunden ist gesichert, denn dieser Dienst muss auch weiterhin kostenlos bleiben. Grundlage dieser Entscheidung der Datenschutzbehörde ist, dass nur tatsächliche entstehende Kosten verrechnet werden können. Natürlich ist die Bank der Meinung, dass Aufwände dadurch entstehen, da Mitarbeiter mit einer solchen Anfrage beschäftigt werden. Aber 150 Euro, ganz ehrlich?
Bescheid in der ganzen EU gültig
Die Behörde hörte sich die Argumente beider Seiten längere Zeit an, und entschied: Was auch immer die Raiffeisenbank dazu zu sagen hat, die Auskunftspflicht wurde nicht erfüllt. Und das ist laut DSGVO nicht korrekt. Außerdem ist ein solches Ansuchen für Kontoauszüge nicht „exzessiv“. 1:0 für den Datenschutz, würden wir mal sagen. Zumal die Entscheidung nicht nur für den einen Kunden oder Österreich gilt, sondern in der gesamten EU seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai. Also falls du Kontodaten brauchst – kein Problem & keine Kosten!
Quelle: Standard Online
Erstellt am: 26. Juni 2018