Wieder einmal hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das künftig sicherlich als Referenz angesehen wird: Durften Polizei & Co früher nur im Falle einer schweren Straftat auf die privaten Handydaten eines Verdächtigen zugreifen, so hat das Gericht bei einem Taschendiebstahl in Spanien nun anders entschieden. Wenn die Rahmenbedingungen passen, dürfen die Behörden auch bei nicht schweren Straftaten, wozu ein Taschendiebstahl sicherlich zählt, die Handydaten einsehen. Allerdings nur dann, wenn die Privatsphäre des Betroffenen nicht zu stark beeinträchtigt wird.
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Herausgabe der Anrufdaten eines gestohlenen Handys von Provider verweigert
Im konkreten Fall ging es um einen Taschendieb in Spanien, der seinem Opfer die Geldbörse und das Handy raubte. Die Polizei wollte den Dieb natürlich dingfest machen und beantragte beim Provider Daten das Handy betreffend. Sie wollte nämlich wissen, welche Personen mit dem gestohlenen Gerät in den Tagen nach dem Raub kontaktiert wurden. Nachdem ein Diebstahl in Spanien nicht zu den schweren Straftaten zählt, lehnte der Provider die Herausgabe der Daten ab. Diese Entscheidung des Providers wurde vom zuständigen Ermittlungsrichter bestätigt.
Europäischer Gerichtshof entschied für Kriminalpolizei
Daraufhin wandte sich die spanische Kripo weiter an die EU, welche nun auch tatsächlich für diese entschied. Prinzipiell muss ein besonderer Fall vorliegen, damit die EU gestattet, dass in die Privatsphäre oder den Datenschutz von Bürgern eingedrungen wird. Dabei entstand auch der Begriff der schweren Straftat, was aber anders verstanden werden muss: Denn damit ist gemeint, ob man mit dem Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen diese „schwer“ beeinträchtigt.
Im vorliegenden spanischen Fall empfand der Europäische Gerichtshof dies nicht: Weil die Daten keine echten Aussagen über das Privatleben der Betroffenen zuließen, muss der Provider die Daten herausgeben. Obwohl es sich um keine „schwere Straftat“ im Sinne des spanischen Rechts handelt. In Zukunft wird dieses neue Urteil sicher als Präzedenzfall für andere Behörden genutzt werden.
Quelle: futurezone.de
Erstellt am: 8. Oktober 2018