EU will Zugang zu elektronischen Beweismitteln erleichtern & beschleunigen

Das neue Anti-Terror-Paket der EU, das am 17. April in Brüssel vorgestellt wurde, soll den Ermittlern einen richtig großen Spielraum bei elektronischen Beweismitteln (E-Evidence) geben: In Kürze soll es ihnen nahezu weltweit möglich sein, elektronische Beweismittel wie WhatsApp-Nachrichten, E-Mails oder in der Cloud gespeicherte Dokumente bei den entsprechenden Dienstleistern anzufordern. Im Normalfall haben diese dann 10 Tage Zeit – im Notfall müssen sie sogar binnen sechs Stunden liefern.

Betroffen sind E-Mails, Passwörter, Fotos etc.

Ziel ist die „Verbesserung der Strafverfolgung im digitalen Zeitalter“, so die Kommission, die Pläne dazu gibt es schon einige Zeit. Die „Wirtschaftswoche“ zitiert hierzu EU-Kreise: „Die Lücke, die sich im digitalen Zeitalter aufgetan hat, muss geschlossen werden“. Betroffen sind nicht nur Unternehmen, die ihren Standort in der EU haben, sondern auch jene aus China und den USA, wenn sie in der EU tätig sein wollen. Welche Daten von einer solchen angeordneten Herausgabe betroffen sind, soll sich nach dem jeweiligen Delikt richten – aber es sind Daten wie Name und Anschrift, E-Mails, Chatnachrichten und SMS sowie eventuell Passwörter im Gespräch, darüber hinaus werden Inhaltsdaten wie Fotos oder Videos aus einer Cloud nicht ausgenommen.

Bisher 120 Tage Wartezeit für Ermittler

Das klingt natürlich recht heftig, aber wenn man bedenkt, dass laut EU-Justizkommisarin Věra Jourová die derzeitige Frist bei einer europäischen Ermittlungsanordnung 120 Tage und bei einem internationalen Rechtshilfeverfahren zehn Monate beträgt, sind die Pläne dann doch verständlich. Immerhin geht es ja um die Sicherheit von uns allen und je länger die Strafverfolgung sich in die Länge zieht, desto länger sind Kriminelle auf freiem Fuß. In 85 % der Fälle würden laut Jourová die E-Evidence-Daten für die Strafverfolgung als Beweise benötigt. Weiters soll es möglich sein, die Aufbewahrung bestimmter Daten bei Diensteanbietern in der EU anzuordnen.

Das es hier nicht um Bagatellverbrechen geht, stellt die Kommisarin ebenfalls klar: Schwere Verbrechen wie Terrorismus, Kinderpornografie oder Cybercrime sollen mit dem neuen Gesetz getroffen werden.

Details zu den Plänen findet ihr in der offiziellen Presseaussendung der EU.

 


Erstellt am: 21. April 2018

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