VPN Anbieter stimmen einem gerichtlichen Vergleich in den USA zu.

Im September letzten Jahres (2021) hat eine Klage von Urheberrechtevertretern in den USA gegen einige VPN Anbieter für einiges an Aufmerksamkeit gesorgt. Dabei ging es darum, dass den VPN Services vorgeworfen wurde, dass diese Torrent und damit den Download von Filmen die urheberrechtlich geschützten Werken ermöglichen unterstützen würden. (Zu unserem Artikel)

Nun haben die VPN Anbieter einen gerichtlichen Vergleich zugestimmt, der die schlimmsten Befürchtungen absolut NICHT wahr werden ließ. VPN Anbieter werden auf US Servern die Torrent Seiten sperren. Die Klage ist damit eingestellt.


Ein gerichtlicher Vergleich der VPN Anbieter,
mit geringen Folgen.

Die VPN Anbieter haben sich nun auf einen Vergleich geeinigt, der aber kaum Auswirkungen auf die Nutzer haben dürfte.

Die VPN Anbieter werden auf den US Servern der VPN Anbieter, die Torrent-Seiten sperren. Also die Torrents sind dann darüber nicht mehr zu finden. Das Laden der Dateien über Torrents wird aber nicht eingeschränkt werden. In manchen Fällen werden vielleicht auch das Seeden von Torrentdateien verhindert werden, wie es bereits bei anderen VPN Services an manchen Standorten der Fall ist. Damit ist die Klage vor dem UNITED STATES DISTRICT COURT – EASTERN DISTRICT OF VIRGINIA eingestellt.

Dem Vergleich haben alle betroffenen VPN Anbieter wie vpn.ht,  Surfshark VPN und VPN Unlimited zugestimmt. Ob es darüber hinaus auch Schadensersatzzahlungen gegeben hat ist unbekannt, aber durchaus nicht wahrscheinlich.

Ein Torrent Gerichtsvergleich in den USA wurde vereinbart.
Ein Torrent Gerichtsvergleich in den USA wurde vereinbart.

Die Urheber-Vertreter haben die Klage faktisch verloren.

Klage gegen VPN Anbieter in den USA
Klage gegen VPN Anbieter in den USA

Die Urheberrechte-Vertreter dürften dem Vergleich ebenfalls bereits zugestimmt haben, aber dies bedeutet dennoch eine Niederlage für diese. Denn mit diesem Vergleich wird weder das Torrenting Verhalten der Nutzer wirklich beeinträchtigt werden, noch die Inhalte weniger Verbreitung finden. Daher scheint es durchaus so zu sein, dass die Anwälte der Urheberrechtsvertreter keine andere Chance gesehen haben um den VPN Services und den Torrent Nutzern einen anderen Riegel vorschieben zu können.

Von der Forderung „Torrent über VPN Services  zu unterbinden“, ist dieser Vergleich so weit weg wie es nur geht. Die Nutzer werden damit leben können, dass Torrent-Seiten in Zukunft nicht mehr über US Server erreichbar sein werden. Es wurden keine Daten von Nutzern weitergegeben, das hätte das geltende US Recht auch gar nicht zugelassen, da die Anwälte offenbar davon ausgingen, dass dabei die Privatsphäre von US Bürgern verletzt worden wäre.

Hier die gesamte Klagsschrift

 

Was wurde nun vereinbart oder verglichen?

Neben VPN Unlimited haben auch die VPN-Anbieter Surfshark und VPN.ht sowie der Hosting-Anbieter Sharktech ähnlichen Vergleichen zugestimmt. Surfshark versicherte uns gegenüber, dass keine Webseiten in seinem Netzwerk blockiert würden, darüber hinaus können sie leider keine Angaben zu den Vergleichsinhalten machen, die Weitergabe von Nutzerdaten seien jedoch kein Vereinbarungsgegenstand gewesen.  Dies war zuvor von einigen Medien befürchtet worden, da anhand der Anklageschrift auch eine Überwachung der Nutzer im Raum stand. Dies scheint nun aber durch die Vergleiche ausgeräumt worden zu sein,

Surfshark VPN Logo Trust-LevelJa, wir haben den Vergleich geschlossen.
Wir sind jedoch an eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden
und können uns daher nicht zu den Bedingungen des Vergleichs äußern.

Typischerweise sind Bedingungen von Vergleichen natürlich nicht öffentlich. Aufgrund vieler im Internet gefundender Meldungen über die Details, dürfte es sich aber um die beschriebenen Bedingungen handeln.

Klagen gegen VPN-Dienste und Hosting-Unternehmen wie Leaseweb, ExpressVPN und Zenmate laufen jedoch weiter.
Es wird sich zeigen, wie das weiter gehen wird.


Fragen zum VPN Vergleich vor dem US Gericht.

Der vergleich wirft eigentlich keine weiteren Fragen auf, wir haben dennoch die wohl wichtigen Themen für VPN Anwender hier nochmals zusammen gefasst.

Was bedeutet der Vergleichfür VPN Nutzer in Zukunft?

Die Folgen für Nutzer der VPN Anbieter die dem Vergleich zugestimmt haben sind überschaubar. Über deren VPN Server in den USA werden sich künftig keine „Torrent-Seiten“ mehr öffnen lassen. Das geht aber nach wie vor über die VPN Server in allen anderen Ländern und auch das Laden von Torrents wird dabei nicht eingeschränkt werden.

Was muss man nun beachten?

Eigentlich ändert sich nichts. Also Nutzer die Torrent Seiten aufrufen wollen, werden dies künftig über andere Standorte erledigen und grundsätzlich ist dabei auch weder die Integrität der betroffenen Anbieter verletzt worden noch Nutzer aus dem Ausland in irgend einer anderen Form eingeschränkt worden.

Wurden Nutzerdaten der VPNs weiter gegeben?

Nein. Es gibt absolut keine Hinweise darauf, dass Daten von Nutzern weitergeben wurden oder werden müssen. Der vergleich schließt das zwar nicht explizit aus, aber es gibt auch keinen Grund anzunehmen, dass dies passieren wird.

Wird Torrent weiterhin funktionieren?

Ja. Torrent Nutzer können aufatmen, denn Torrent wird dadurch nicht beschränkt, lediglich der Zugriff über US Server auf Torrent Seiten wird eingeschränkt werden.

Werden andere VPN Anbieter ebenfalls einem Vergleich zustimmen?

Es ist anzunehmen, dass „Torrent Seiten“ bald nicht nur bei den Internetanbietern in den USA sondern auch bei sämtlichen US Servern gesperrt werden können. Daher für Personen die sich in den USA aufhalten wird es mehr und mehr wichtig einen VPN Service zu verwenden um auch weiterhin ohne Beschränkungen auf alle Inhalte zugreifen zu können.


Die VPN Anbieter die einem Vergleich zugestimmt haben:

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Erstellt am: 19. Januar 2022

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