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Surfshark VPN – Neue Funktionen in Planung
Der „Newcomer VPN 2019“ – Surfshark VPN hat bereits neue kommende Funktionen angekündigt: BlindSearch™ & HackLock™. In einem direkten Gespräch mit dem VPN Service konnten wir bereits einige Details erfahren. Nachdem unsere Surfshark Erfahrungen bisher sehr gut sind, sind wir gespannt!
Auch wenn diese Funktionen erst in den kommenden Wochen oder sogar Monaten veröffentlich und verfügbar sein werden, so geben diese dennoch einen guten Ausblick auch darüber, wohin sich der VPN Service Surfshark entwickelt.
Weitere Informationen/Link: Testbericht zu Surfshark VPN
Der Testbericht zu Hack-Lock ist bereits verfügbar!
BlindSearch™ und HackLock™
werden zwei vielen Nutzern einfach verständliche Anwendungen sein, welche aber im Sinne einer sicheren Nutzung des Internets trotz ihrer technisch umfangreichen Ausstattung dennoch einfach anwendbar sein werden.
Beta-Stadium am August 2019
Die geplante BETA-Phase soll bereits im August 2019 beginnen und einzelne ausgewählte Nutzer werden darauf Zugriff erhalten. Diese Vorgehensweise unterschiedet den Service aber bereits von anderen VPN-Anbietern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anwendungen sich nahtlos und ohne Probleme in die Nutzung der Anwender integrieren lassen. Also mit kurzen Worten: Das die Funkionen eine einfache und fehlerfreie Handhabung bieten werden.
Derzeit hat der Service ja bereits einfache aber auch zugleich clevere Funktionen integriert die diesen auch von anderen Services klar unterschieden.
Bereits bekannte Surfshark VPN Anwendungen, welche die Surfshark Erfahrung der User optimieren:
CleanWeb™
Surfe in einem sauberen Cyber-Meer ohne Werbeanzeigen, Tracker, Malware oder Phishing-Versuche.
Whitelister™
Erlaube bestimmten Apps und Websites, das VPN zu umgehen. Bestens für mobile Banking-Apps geeignet.
Tarnmodus™
Der Tarnmodus stellt sicher, dass selbst dein Internetanbieter nicht erkennen kann, dass du ein VPN verwendest. Du bleibst stets privat.
NoBorders™
Das Internet sollte für alle zugänglich sein. Mit diesem Modus kann Surfshark in eingeschränkten Gebieten oder restriktiven Ländern erfolgreich genutzt werden.
KillSwitch
Das Sicherheitsnetz bei Verlust der VPN-Verbindung. Bei einem Ausfall der VPN-Verbindung wird die Übertragung aller Daten blockiert und damit keine Informationen freigegen.
Unbegrenzte Gerätenanzahl
Alle Geräte können gleichzeitig verbunden werden und damit geschützt das Internet verwenden. Es gibt keine Limitierungen)
Surfshark BlindSearch™ – die anonyme Suche.
Suchmaschinen können die Aktivitäten Ihrer Benutzer sehr genau verfolgen und nutzen diese Daten auch um zum Beispiel Suchergebnisse zu verbessern. Allerdings lernen diese damit auch die Nutzer und deren Eigenheiten und Interessen damit so gut kennen, dass in vielen Fällen zum Beispiel eine Schwangerschaft aufgrund eines veränderten Nutzungsverhaltens der Suchmaschine früher bekannt ist als den betroffenen Frauen selbst.
Wichtig bei der Nutzung des Internets ist es auch die eigenen Aktivitäten besser unter Kontrolle zu haben um vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Dies kann man durch einen VPN Service in Kombination mit einem Browser oder den richtigen Einstellungen aber auch erreichen. Eine anonyme Suchmaschine unterstützt diesen Vorgang aber nahtlos.
Überwachung der eigenen Aktivitäten im Internet
Das Ganze ist natürlich auch ein wenig beunruhigend und lässt viele auch nach möglichen Alternativen suchen. Diese gibt es auch bereits und Suchmaschinen wie DuckDuckGo oder auch andere bedienen diese Nutzer. Allerdings ist dies halt auch nur ein Teil der Thematik, welcher damit abgedeckt wird. Denn am Ende sammeln auch die lokalen Internetanbieter, Regierungen oder auch Unternehmen durch andere Arten Daten zu den Nutzern. So spielt es für Google im Prinzip keine Rolle ob man nun deren Suche verwendet oder nicht, denn auf den meisten Webseiten sind Google „Tracker“ eingebunden die dann die Ankunft eines Nutzers wahrnehmen und genauso protokollieren. Dies erfolgt über Cookies oder die eigene IP-Adresse.
Surfshark Ansatz geht weiter und bestätigt unsere gute Surfshark Erfahrung
Surfshark entwickelt darum gerade eine Suchmaschine, die diese Problematiken umgehen helfen soll. Es werden dabei zwar die Ergebnisse von Google verwendet und garantieren damit auch zutreffende relevante Ergebnisse die den Nutzerinteressen entsprechen, aber es werden zugleich Werbungen und auch die Nutzung der Webseite durch eine Blockade von Trackern abgesichert.
Surfshark HackLock™ – die eigenen Zugangsdaten unter Kontrolle haben.
Benutzernamen und Passwörter wurden in den vergangenen Jahren durch viele Hacks ausgespäht und dies wurde eigentlich erst durch Veröffentlichungen von Hackern bekannt gemacht. Das zeigt auch, wie Unternehmen beinahe schon fahrlässig mit den Daten der Nutzer umgegangen sind.
Sind Deine Daten bereits in den Händen Fremder?
Nutzer die nun einen bereits korrumpierten Account benutzen (Also dessen Zugangsdaten zu einer Webseite Hackern bekannt sind) die haben nun aber deutlich größeren Schaden zu befürchten. Denn über den Zugriff auf ein E-Mail Postfach kann man auch die damit verbundenen Konten bei anderen Plattformen zurücksetzen und erhält damit Zugriff auf dutzende oder alle weiteren „virtuellen Konten“ oder „Identitäten“ einer Person.
Es ist daher wichtig, wenn die eigenen Daten Dritten zugänglich waren, dies so rasch als möglich zu erfahren.
Nur wenn man sehr rasch davon erfährt, dass die eigenen Zugangsdaten Dritten zugänglich waren, kann man sich auch selbst schützen!
HackLock™ von Surfshark setzt genau dort an.
Man kann durch diese Funktion die eigenen Zugänge zu Portalen oder Webseiten wie zum Beispiel auch zu Facebook, Twitter & Co überwachen lassen. Sollte ein neuer Hack oder ein Datendiebstahl zu diesen Seiten bekannt werden, wird sofort überprüft, ob das eigene Benutzerkonto davon auch betroffen ist. Sollte dies so sein, bekommt man proaktiv eine Mitteilung dazu zugesandt.
Beide neuen Funktionen bestätigen uns darin, dass die Surfshark Erfahrung für die User stetig bessser wird. Und Schutz sowie Privatsphäre laufend perfektionier werden!
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Erstellt am: 4. Juli 2019